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Kinderzimmer statt Kursraum: Elterngeld für selbstständige Trainer

Auch freiberufliche Weiterbildner dürfen auf 67 Prozent ihres Einkommens bauen, wenn sie den Kursraum gegen das Kinderzimmer eintauschen. Training aktuell sagt ihnen, worauf sie beim Elterngeld-Antrag achten müssen.

Für Babys Betreuung gibt es seit Anfang 2007 Geld von Vater Staat. Auch selbstständige Trainer haben Anspruch auf Elterngeld, wenn ihr Sprössling nach dem 1. Januar 2007 geboren wurde. Allerdings müssen diese sich, um in den Genuss der Unterstützung zu kommen, durch einen Wust von Informationen kämpfen - und haben dabei wenig Unterstützung. Während der Deutsche Journalisten Verband für die selbstständigen Medienschaffenden bereits Mitte Dezember 2006 das erste Merkblatt herausgebracht hat, haben die Weiterbildner weniger Unterstützung. Für Trainer gelte das gleiche wie für alle anderen Selbstständigen, heißt es abwiegelnd. Ein paar Besonderheiten sollten die Erwachsenenbildner aber doch beachten. '67 Prozent des wegfallenden durchschnittlichen Nettogehaltes' bekommt der Elternteil, der sich zur Betreuung des Nachwuchses bereit erklärt - das gilt für Angestellte wie Selbstständige. Doch für Letztere ist die Feststellung ihres durchschnittlichen Einkommens etwas komplizierter.

Berechnungsgrundlage ist der Steuerbescheid

Grundsätzlich wird vom Steuerbescheid des Vorjahres ausgegangen. 'Doch der liegt bei selbständigen Trainerinnen und Trainern meist noch nicht vor', hat Edit Frater von der Trainerversorgung e.V., Köln, beobachtet. Säumige Auftraggeber verzögern die Einreichung der Unterlagen allzu oft. In diesem Fall verlangen die Elterngeldstellen eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung des Antragstellers. Auf dieser Grundlage wird das Elterngeld vorläufig gezahlt. Doch Vorsicht: Sobald der entsprechende Steuerbescheid vorliegt, muss eventuell zuviel gezahltes Elterngeld zurück erstattet werden.

Für Trainer und Dozenten, die wegen sinkender Honorarsätze bislang mehr schlecht als recht über die Runden gekommen sind, ist eine weitere Klausel von Bedeutung: 'Liegt das Nettoeinkommen vor der Geburt unter 1.000 Euro monatlich, wird die Rate von 67 Prozent aufgestockt. Für je 20 Euro, die das Einkommen unter 1.000 Euro liegt, steigt die Ersatzleistung um ein Prozent', zitiert Frater. Bei einem Gewinn von 500 Euro beträgt das Elterngeld dann beispielsweise 460 Euro, denn es werden 96 Prozent ersetzt.

Das ganze gezahlte Elterngeld können die Empfänger nicht für ihren Lebensunterhalt ausgeben: 'Die freiberuflichen Trainer sind in der Regel freiwillig versichert - und diese Beiträge müssen sie weiter zahlen', gibt Edit Frater zu bedenken. Während Pflichtmitglieder der Krankenversicherung beispielsweise beitragsfrei versichert sind, müssen freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung weiter löhnen. 'Die Betroffenen sollten jedoch bei ihrer Versicherung nachfragen, ob der Beitrag auf ein Minimum reduziert werden kann', rät Frater. Weniger Spielraum wird den privat Versicherten eingeräumt: Auch sie können mit ihrer Kasse verhandeln - ihr Beitragssatz wird dadurch jedoch selten niedriger. Glück haben hingegen die wenigen Weiterbildner, die noch in der Künstlersozialkasse (KSK) versichert sind. 'Die KSK gilt als Pflichtversicherung und ist in der Bezugszeit des Elterngeldes beitragsfrei', so Frater.

Sollte der Filius oder die Filia nicht die ganze Aufmerksamkeit des Betreuers erfordern, kann dieser auch nebenbei arbeiten. 'Viele Trainer nutzen diese Möglichkeit nach den ersten Monaten', hat Frater beobachtet. Allerdings sind hier maximal 30 Stunden Engagement erlaubt. Elterngeldbezieher sollen das zusätzliche Salär außerdem sofort bei der Elterngeldstelle angeben, da es auf die gezahlte staatliche Unterstützung angerechnet wird.
Autor(en): (com)
Quelle: Training aktuell 04/07, April 2007
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