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Arbeitslosengeld auch bei nicht geförderter Weiterbildung

Die Eigeninitiative Arbeitsloser bei der Suche nach einem neuen Job fördert die Bundesagentur für Arbeit seit Anfang des Jahres. Neuerdings ist es nämlich möglich, dass Arbeitslose, die auf eigene Kosten an einer beruflichen Weiterbildung teilnehmen, weiterhin Arbeitslosengeld beziehen. Bislang wurden Teilnehmern nicht geförderter Kurse regelrecht Steine in den Weg gelegt: Sie zahlten die Teilnahme aus eigener Tasche und verloren ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld. Allerdings müssen für die Fortzahlung des Arbeitslosengeldes bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So muss der zuständige Arbeitsvermittler der Teilnahme an der Weiterbildung zugestimmt haben, und der Arbeitslose muss sich verpflichten, die Weiterbildung sofort abzubrechen, wenn ihm ein neuer Arbeitsplatz angeboten wird.
Autor(en): (aen)
Quelle: Training aktuell 03/04, März 2004
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