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Übersicht AnsprechpartnerZunehmend mehr Arbeitnehmende möchten ihre Arbeit zwischenzeitlich ins Ausland verlagern – und sie zum Beispiel mit einem Urlaub verbinden. Bei solch einer „Workation“ wird teilweise gearbeitet und teilweise geurlaubt. Sowohl für Arbeitnehmende als auch Arbeitgeber stellt sich die Frage, wie sich derartige Arrangements rechtlich ausgestalten lassen. Aufklärung soll hier ein neuer Leitfaden leisten, den der Digitalverband Bitkom herausgegeben hat. In dem Paper „Remote Work aus dem Ausland“ werden die „wichtigsten Rechtsfragen“ in Bezug auf das vorübergehende Arbeiten jenseits der Grenzen geklärt sowie Best Practices vorgestellt. Downloaden kann man sich den Leitfaden unter www.bitkom.org/Bitkom/Publikationen/Remote-Work-aus-dem-Ausland.
Beitrag von Sylvia Jumpertz aus managerSeminare 302, Mai 2023