News

people & projects

Remote-Arbeit im Ausland rechtlich regeln

Zunehmend mehr Arbeitnehmende möchten ihre Arbeit zwischenzeitlich ins Ausland verlagern – und sie zum Beispiel mit einem Urlaub verbinden. Bei solch einer „Workation“ wird teilweise gearbeitet und teilweise geurlaubt. Sowohl für Arbeitnehmende als auch Arbeitgeber stellt sich die Frage, wie sich derartige Arrangements rechtlich ausgestalten lassen. Aufklärung soll hier ein neuer Leitfaden leisten, den der Digitalverband Bitkom herausgegeben hat. In dem Paper „Remote Work aus dem Ausland“ werden die „wichtigsten Rechtsfragen“ in Bezug auf das vorübergehende Arbeiten jenseits der Grenzen geklärt sowie Best Practices vorgestellt. Downloaden kann man sich den Leitfaden unter www.bitkom.org/Bitkom/Publikationen/Remote-Work-aus-dem-Ausland.

Anzeige
Dienstrad ist Must-have Benefit für Firmen
Dienstrad ist Must-have Benefit für Firmen
Im New Work-Umfeld kämpfen Unternehmen um die besten Köpfe. Für die Personalbindung und das Recruiting sind Benefits unerlässlich. Das Dienstrad ist dabei essentiell, ergab eine Lease a Bike-Studie.
Wir setzen mit Ihrer Einwilligung Analyse-Cookies ein, um unsere Werbung auszurichten und Ihre Zufriedenheit bei der Nutzung unserer Webseite zu verbessern. Bei dem eingesetzten Dienstleister kann es auch zu einer Datenübermittlung in die USA kommen. Ihre Einwilligung bezieht sich auch auf die Erlaubnis, diese Datenübermittlungen vorzunehmen.

Wenn Sie mit dem Einsatz dieser Cookies einverstanden sind, klicken Sie bitte auf Akzeptieren. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und den damit verbundenen Risiken finden Sie hier.
Akzeptieren Nicht akzeptieren
nach oben Nach oben