Wissen

Büroraumgestaltung

Sitzen Sie richtig?

Die 35-Stunden-Woche und 40 Arbeitsjahre vorausgesetzt, verbringt der typische Büromensch ununterbrochen über acht Jahre seines Lebens hinter dem Schreibtisch. Bei Führungskräften mit einem entsprechend höheren Arbeitspensum kommen leicht 12 bis 13 Jahre zusammen. Da auch Arbeitszeit Lebenszeit ist, die gestaltet werden will, lohnt es sich, einmal die Umgebung des Arbeitsplatzes unter die Lupe zu nehmen. Schließlich sind nicht nur fehlende ergonomische Gesichtspunkte Schuld an zahlreichen Gesundheitsbeschwerden, auch trostlose Büroraumgestaltung drückt die Stimmung und sorgt für Lethargie am Arbeitsplatz, wo eigentlich Produktivität vorherrschen sollte.
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Gewerbeordnung, Arbeitssicherheitsgesetz, Vorschriften der Berufsgenossenschaften, Arbeitszeitordnung, Arbeitsschutzvorschriften, Arbeitsstättenverordnung - die Liste der Verordnungen, Gesetze und Vorschriften zum Schutz der Gesundheit des Arbeitnehmers ist lang. Stand dabei in erster Linie die Unfallverhütung im produzierenden Gewerbe im Vordergrund, drängen sich die Gesundheitsgefährdungen an modernen Büroarbeitsplätzen erst in den letzten Jahren, dafür aber umso nachhaltiger in den Vordergrund. Ausdünstungen aus Kopierer, Telefax, Drucker, Spanplatten, Röntgenstrahlung aus dem Bildschirm, gesundheitsgefährdende Baumaterialien, schlechte Klimaanlagen und eine nicht endende Reihe von neuen Hiobsbotschaften beschäftigen seitdem den Arbeitgeber, der laut Gewerbeordnung dazu verpflichtet ist - so heißt es lapidar -, 'Leben und Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen'. Die Diskussion um Fluch und Segen moderner Kommunikationsmittel, Baustoffe und Meßmethoden, die auch kleinste Giftdosen nachweisen, selten allerdings den Nachweis liefern können, ob diese Dosen unbedenklich, bedenklich oder bereits gesundheitsgefährdend sind, drängen einige wesentliche Aspekte der Büroraumgestaltung in den Hintergrund. Das sprichwörtliche Gift im Büro unterscheidet sich nämlich nur unwesentlich von dem Gift zu Hause, wo Möbel aus den gleichen gesundheitsgefährdenden Materialien stehen, der PC nebst Drucker ebenso selbstverständlich zur Wohnungsausstattung gehört und der Teppichboden gleichfalls mit lösungsmittelhaltigem Kleber verlegt wurde…
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