News

Anti-Stress-Verordnung

Heilloses Hickhack

Die Diskussion um eine Verordnung zur Bekämpfung von Stress ist in die nächste Runde gegangen. Nachdem im vergangenen Jahr zuerst die SPD mit einem entsprechenden Entwurf im Bundesrat gescheitert war und danach ein Gesetzesvorschlag der IG Metall vom Arbeitsministerium abgeblockt wurde, hat nun Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen selbst den Stein wieder ins Rollen gebracht. Bei der Vorstellung des Stressreports Ende Januar 2013 in Berlin forderte sie die Unternehmen auf, ihre Beschäftigten vor Stress zu schützen. Im Schutz vor körperlichen Ge­­fahren seien die Unternehmen spitze. 'Jetzt ist es höchste Zeit, dass wir auch bei den psych­i­schen Belastungen vorankommen', sagte die Ministerin. Hintergrund ihrer Aussage: Der von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin er­­stellte Report stellt fest, dass Stress mittlerweile für einen Großteil der Arbeitsausfälle verantwortlich ist: 2011 sind ihm zufolge bundesweit 59 Millionen Fehltage auf stressbedingte psychische Erkrankungen zu­­rückzuführen. Von der Leyen zog eine 'Erklärung zur psychischen Gesundheit bei der Ar­­beit' aus der Schublade, in der das Ministerium bekundet, zu­­sammen mit den Gewerkschaften und den Arbeitgebervertretern eine Anti-Stress-Verordnung ausarbeiten zu wollen. Während die Gewerkschaften die Erklärung unterzeichneten, verweigerten die Arbeitgebervertreter ihr Plazet. Ein Grund, den Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt an­­führte: Beschäftigte litten seltener an psychischen Er­­­krankungen als Nichtbeschäftigte. 'Daher ist es auch falsch, psychische Er­­krankungen vorrangig auf Ar­­beit zurückzuführen.' Dennoch haben die Ar­­beitgeber laut Hundt mit der Bundesregierung und Gewerkschaften in vielen Punkten Ei­­nigkeit erzielt. Man wolle die Ge­­­­­spräche fortsetzen. Für den 'Stressreport Deutschland 2012' interviewte die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin rund 18.000 Erwerbstätige in der Zeit von Oktober 2011 bis März 2012.
Wir setzen mit Ihrer Einwilligung Analyse-Cookies ein, um unsere Werbung auszurichten und Ihre Zufriedenheit bei der Nutzung unserer Webseite zu verbessern. Bei dem eingesetzten Dienstleister kann es auch zu einer Datenübermittlung in die USA kommen. Ihre Einwilligung bezieht sich auch auf die Erlaubnis, diese Datenübermittlungen vorzunehmen.

Wenn Sie mit dem Einsatz dieser Cookies einverstanden sind, klicken Sie bitte auf Akzeptieren. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und den damit verbundenen Risiken finden Sie hier.
Akzeptieren Nicht akzeptieren
nach oben Nach oben