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Neues Analyseverfahren für Unternehmen

Auf der Spur psychischer Belastungen

Könnte die Arbeit unsere Mitarbeiter krank machen? Seit einem Jahr sind Unternehmen laut Paragraph fünf des Arbeitsschutzgesetzes nicht nur dazu verpflichtet, potenzielle Quellen für übermäßige körperliche, sondern für auch für psychische Belas­tungen im Arbeitsalltag zu dokumentieren – und gegebenenfalls Präventionsmaßnahmen einzuleiten. Ein Anspruch, dem die Praxis bisher allerdings kaum folgt. Dabei liegt es auch im Interesse der Unternehmen, präventiv tätig zu werden, um psychisch bedingte Krankheiten ihrer Mitarbeiter zu vermeiden, meint Professor Dr. Simon Hahnzog. Der systemische Coach und Professor für Wirtschaftspsychologie an der Hochschule Fresenius in München hat ein Audit-Verfahren entwickelt, das Betrieben helfen will, den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden und Risikofaktoren systematisch zu ermitteln. Die Verhältnisanalyse der allgemeinen Arbeitsbedingungen und der Gesamtsituation im Betrieb – kurz: MAVA – beruht auf 36 standardisierten Fragen, die den Mitarbeitern vorgelegt werden: Wie steht es um Arbeitsaufgaben und -inhalte? Wie ist die Arbeit organisiert? Wie ist die Arbeitsumgebung gestaltet? Wie stellen sich die sozialen Beziehungen dar? Welche Partizipationsmöglichkeiten haben die Mitarbeiter? 'Das Verfahren kann individualisiert werden', erläutert Hahnzog. Es kann zum Beispiel um Fragen ergänzt werden, mit denen sich Besonderheiten im jeweiligen Unternehmen erfassen lassen – etwa, dass es viele Vertriebler mit intensiven Reisetätigkeiten in der Firma gibt.

Hahnzog bietet MAVA im Paket mit zwei weiteren (bereits länger bewährten) Analyseverfahren an: einer Verhaltensanalyse (AVEM), mit der sich gesundheitsförderliche oder gesundheitsgefährdende Verhaltens- und Erlebensweisen der Beschäftigten ermitteln lassen. Und einer zirkulären Analyse (SQI), bei der in Tiefeninterviews unter anderem nach Möglichkeiten für Verbesserungen geforscht wird. Die Kunden erhalten die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung inklusive Empfehlungen für Maßnahmen in Form einer schriftlichen Dokumentation, wie sie im Arbeitsschutzgesetz vorgeschrieben ist, erklärt Hahnzog. Bei den MAVA-Ergebnissen beschränkt sich diese Dokumentation auf die Bereiche, in denen sich Gefährdungen für die psychische Gesundheit der Mitarbeiter abzeichnen. Anhand einer sogenannten Box-Plot-Darstellung können laut Hahnzog auch Laien die Verteilung der Antworten über das obere, mittlere und untere Quartil gut erkennen. Zusätzlich zeigen Ampelgrafiken von grün bis rot an, wie akut die psychischen Belastungen bei der Arbeit sind. Ein Vergleichswert zur Normstichprobe hilft bei der Selbsteinschätzung.

Zwar müssen Unternehmen bislang mit so gut wie keinen Sanktionen rechnen, wenn sie lax mit den neuen gesetzlichen Bestimmungen umgehen. Selbst die Gewerbeaufsichten und Berufsgenossenschaften tappen bei dem Thema psychische Belastung noch im Dunkeln. Doch das könnte sich ändern, betont Hahnzog: 'In Zukunft könnten Krankenkassen oder Berufsgenossenschaften Regressansprüche an Unternehmen stellen, wenn sich herausstellen sollte, dass diese ihren Präventionspflichten nicht sorgsam nachgekommen sind.'
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