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Bundesregierung erprobt Vermittlungsgutscheine weiter

Auch über das Jahr 2004 hinaus wird es Vermittlungsgutscheine geben. Das hat das Bundeskabinett Anfang September 2004 beschlossen. Es hat einem Vorschlag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit zugestimmt, die Erprobung der Vermittlungsgutscheine bis Ende 2006 fortzuführen. Ursprünglich war der Einsatz des Instruments, mittels dessen Arbeitslose einen privaten Arbeitsvermittler auf Kosten der Bundesagentur für Arbeit mit ihrer Vermittlung beauftragen können, bis Ende 2004 begrenzt. Der Grund für die jetzt beschlossene Verlängerung: Die Evaluierungen sind noch nicht abgeschlossen.

Bei der Vergabe der Vermittlungsgutscheine wird es künftig aber einige Änderungen geben. So soll die dreimonatige Arbeitslosigkeit, die bisher Voraussetzung ist, um einen Vermittlungsgutschein zu erhalten, auf sechs Wochen verkürzt werden. Zudem ist vorgesehen, den Wert der Vermittlungsgutscheine auf 2.000,- Euro festzusetzen - unabhängig davon, wie lange die Arbeitslosigkeit des Inhabers bereits dauert. Bislang beträgt der Wert je nach Dauer der Arbeitslosigkeit zwischen 1.500,- und 2.500,- Euro.

Um dem Missbrauch des Vermittlungsgutscheines entgegenzuwirken, soll der Vermittler seine Prämie zudem künftig in Raten erhalten: die ersten 1.000,- Euro, wenn das neue Arbeitsverhältnis mindestens sechs Wochen besteht, die zweiten 1.000,- Euro nach sechs Monaten. Beschlossene Sache sind die neuen Regelungen aber noch nicht ganz. Der Gesetzentwurf muss noch den Bundestag passieren. Der Zustimmung des Bundesrates bedarf er aber nicht.
Autor(en): (aen)
Quelle: Training aktuell 10/04, Oktober 2004
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