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Supervision in der Schweiz: Verband startet Qualitätsinitiative

Ein Qualitätsmodell für die Beratungsleistung 'Supervision' erarbeitet derzeit der schweizerische Berufsverband für Supervision und Organisationsberatung (BSO), Bern. Das Modell wird nach Aussage von Beatrice Conrad, Mitglied der BSO-Projektgruppe Qualität, die drei Qualitätsebenen Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität berücksichtigen.

Um bezüglich der Qualität Transparenz zu schaffen, soll ein BSO-Supervisor dem Modell zufolge künftig seine Qualität in fünf Punkten nachweisen. Dazu zählen die Darstellung des individuellen Beratungsansatzes, die verbindliche Auftragsklärung und Evaluation, Auskunft über eigene Weiterbildungsaktivitäten sowie der Austausch mit Fachkollegen (siehe Kasten).

Für jeden Bereich will der BSO für seine Mitglieder Hilfsmittel wie Formulare und Verfahrensvorgaben erarbeiten. Eine Innovation ist laut Conrad das 'Qualitätsportfolio': eine Mappe, in der jeder Berater die ausgefüllten Formulare sowie Fallbeschreibungen aufbewahren soll. Ziel des Portfolios ist es, die Qualifikationen, Fallbeschreibungen des Supervisors und sonstige Informationen in puncto Qualitätsaktivitäten jederzeit überprüfbar zu halten.

Der BSO-Vorstand will seine Mitglieder bei der Erarbeitung des Qualitätssystems aktiv beteiligen. Zu diesem Zweck hat die Projektgruppe Qualität im September 2003 eine Präsentationstournee mit sieben Veranstaltungen in verschiedenen schweizerischen Städten gestartet. Die aus den Diskussionen resultierenden Ideen und Verbesserungsvorschläge werden zurzeit in das System eingearbeitet.

Ende des Jahres soll das Qualitätssystem dem Verbandsvorstand vorgelegt werden. Dieser hat dem Modell zuzustimmen, bevor es der Mitgliederversammlung zur Abstimmung präsentiert werden kann. Darüber hinaus wird der Vorstand Vorschläge zur praktischen Anwendung des Modells erarbeiten, z.B., welche Sanktionen der BSO ergreifen kann, wenn Mitglieder das Qualitätssystem nicht befolgen. 'Es muss nicht unbedingt so sein, dass diese Mitglieder ausgeschlossen werden. Eine Alternative könnte sein, sie nicht in die BSO-Empfehlungsliste aufzunehmen', erklärt Conrad.

Wie das Qualitätssystem konkret aussehen wird, steht voraussichtlich im März 2004 fest: nach der Abstimmung bei der Mitgliederversammlung. Ab Sommer 2004 soll es angewendet werden.

Geplante Anforderungen im
BSO-Qualitätssystem:

1. Transparenz
Der Berater macht das Konzept, nach dem er arbeitet, sowie Beratungsschwerpunkte, -philosophie etc. transparent.
2. Auftragsklärung
Der Berater vereinbart verbindlich Auftrag, Vorgehen und Ziele mit dem Kunden.
3. Weiterbildung
Der Berater verpflichtet sich, sich innerhalb eines bestimmten Zeitraumes selbst weiterzubilden.
4. Intervision
Der Berater stellt Berufskollegen regelmäßig von ihm bearbeitete Fälle vor und setzt sich mit anderen Beratern fachlich auseinander.
5. Evaluation
Der Berater bespricht mit dem Kunden Beratungsergebnisse und erfragt dessen Zufriedenheit. Dies erfolgt sowohl bei Abschluss der Beratung als auch geraume Zeit danach, um die Nachhaltigkeit prüfen zu können.
Autor(en): (aen)
Quelle: Training aktuell 10/03, Oktober 2003
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