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Rückkehr ins Büro

Die heikle Frage nach dem Impfstatus

Covid-Impfung – ja oder nein? Je mehr Beschäftigte aus den Homeoffices in die Büros zurückkehren, desto virulenter wird diese Frage der Zusammenarbeit für die Organisation. Sollten Führungskräfte sie ihren Teammitgliedern stellen? Müssen diese sie beantworten? Und wie mit erklärten Impfgegnern im eigenen Team umgehen? Antworten vom Arbeitsrechtsexperten Peter Wedde.

Laut einer Studie der Arizona State University und der Rockefeller Stiftung verlangen 60 Prozent der US-Unternehmen einen Impfnachweis von ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Wäre eine Impfpflicht vonseiten der Unternehmen auch in Deutschland möglich?

Peter Wedde: Nein. Ob man sich impfen lässt oder nicht, ist eine persönliche Entscheidung. Deswegen muss der Impfstatus auch nicht offengelegt werden. Es gibt eine Ausnahme bei der Impfung gegen Röteln, die bei Erzieherinnen und Erziehern vorgeschrieben ist. Zudem wurde kürzlich eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes verabschiedet, die Branchen betrifft, wo viele Risikopersonen zusammenkommen, Schulen und Pflegeeinrichtungen. Dieser zufolge sollen die Mitarbeitenden jetzt Auskunft geben müssen, ob sie gegen Covid geimpft sind oder nicht. Eine entsprechende Abfrage soll auch in Krankenhäusern, ambulanter Pflege und Arztpraxen erlaubt sein. Das soll jedoch nur innerhalb von epidemischen Lagen nationaler Tragweite gelten. Ob die Ausweitung der Auskunftspflichten einer zu erwartenden gerichtlichen Überprüfung standhält, werden wir sehen. Abgesehen davon müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber weiterhin nur über berufsrelevante gesundheitliche Beeinträchtigungen informiert werden.

Wie geht man als Führungskraft mit dieser Ungewissheit zum Impfstatus um, wenn alle wieder ins Büro zurückkehren?

Als Führungskraft kann man zwar nachfragen, wahrheitsgemäß antworten müssen Mitarbeitende aber nicht. Es lohnt sich daher, offen die Situation zu schildern und um Verständnis zu bitten. Man sollte den Mitarbeitenden klarmachen, dass die Rückkehr ins Büro leichter zu organisieren ist, wenn das Management weiß, wer geimpft oder wer besonders gefährdet ist. Gleichsam sollte man aber immer betonen, dass solche Angaben freiweillig sind. Am ehesten wird man Antworten erhalten, wenn es gelingt, Vertrauen zu schaffen und den Mitarbeitenden zu signalisieren, dass diese sensiblen Gesundheitsdaten bei ihren Führungskräften sicher sind.

Wie reagiert man, wenn Impfgegner im Team sind?

In diesen Fällen kann das Unternehmen Tests anbieten. Wenn sich Beschäftigte weigern, diese durchzuführen oder entsprechende Nachweise vorzulegen, können individuelle Schutzmaßnahmen angeordnet werden, etwa das permanente Tragen einer medizinischen Maske. Solche Maßnahmen sollten aber nicht als Sanktion der Impfunwilligen verstanden werden. Es ist ein Grundrecht, über die eigene Gesundheit zu entscheiden, weshalb es auch absolut unakzeptabel ist, sich als Führungskraft gegenüber Impfgegnern im Team abwertend zu verhalten, auch wenn man persönlich ihre Position nicht teilt. Zu bedenken ist auch, dass nicht jede ungeimpfte Person automatisch ein Impfgegner ist. In vielen Fällen sprechen gesundheitliche Gründe, die der Arbeitgeber nicht kennt, gegen eine Impfung. Grundsätzlich gilt es also, darauf zu achten, ungeimpfte Mitarbeitende nicht zu diskriminieren.

Müssen Menschen aus Risikogruppen ins Büro zurückkehren?

Wenn es vertraglich so festgelegt ist, müssen sie das. Allerdings sollte es eine Ankündigungsfrist für die notwendigen organisatorischen Vorkehrungen geben, und die Hygienemaßnahmen im Betrieb müssen nachweislich eingehalten werden. Wenn das gegeben ist, kann das Unternehmen die Rückkehr einfordern. Allerdings ist es sinnvoller für das Vertrauensverhältnis, wenn Führungskräfte im Gespräch mit ihren Angestellten nach einer alternativen Lösung suchen, statt rechtliche Schritte einzuleiten.

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