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Arbeitszeiterfassung

Zurück zur Stechuhr?

Ein Beschluss des Bundesarbeitsgerichts facht die Diskussion um das Für und Wider von Vertrauensarbeitszeit erneut an. New-Work-Befürworter fürchten nun einen Rückschritt in Sachen flexibler Zeitgestaltung.

Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeitenden zu erfassen. Das hat das Bundesarbeitsgericht in einem Beschluss vom 13. September bestätigt. Anlass für das Urteil war ein Fall aus Nordrhein-Westfalen, bei dem der antragstellende Betriebsrat mit seiner Forderung scheiterte, ein Initiativrecht zur Einführung eines elektronischen Zeiterfassungssystems zu erhalten. Der Beschluss des Bundesarbeitsgerichts hat in der New-Work-Szene für Aufruhr gesorgt, obwohl das zugrundeliegende Urteil nicht neu ist. Bereits im Mai 2019 beschloss der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass Unternehmen in der EU die Arbeitszeit ihrer Angestellten systematisch erfassen müssen. Unternehmen befürchten nun zusätzliche Bürokratie, die mehr Kosten und Aufwand verursacht, etwa durch die Einhaltung des Datenschutzes bei der Zeiterfassung. Viele sehen darin zudem einen massiven Eingriff in ihre Unternehmenskultur, der selbstbestimmte, flexible Arbeit erschwert.

Auf der anderen Seite gibt es jedoch auch unter New-Work-Vertretern und -Vertreterinnen Befürworter einer gesetzlichen Regelung. Sie weisen vor allem auf die Gefahr von Selbstausbeutung der Beschäftigten durch Vertrauensarbeitszeit hin, insbesondere im Homeoffice. Studienergebnisse stützen diese Kritikpunkte. Etwa eine großangelegte Studie der Hans-Böckler-Stiftung aus dem vergangenen Jahr, für die 4.500 Beschäftigte befragt wurden. Dieser zufolge leisten Beschäftigte in Unternehmen ohne Zeiterfassung im Homeoffice deutlich mehr Überstunden, als wenn sie bei Unternehmen arbeiten, die das dokumentieren (ohne Erfassung: 3,5 Stunden; eigenständige Erfassung: 3 Stunden; betriebliche Erfassung: 2 Stunden). Das hat auch Auswirkungen auf ihre Regeneration: Nur 46 Prozent der Befragten aus Unternehmen, in denen die Arbeitszeit nicht erfasst wird, geben an, dass sie sich von der Arbeit erholen, bei einer betrieblichen Erfassung sind es immerhin 58 Prozent. Überstunden seien häufig kein Zeichen von Begeisterung für die Arbeit, sondern zeugen von einem zu hohen Arbeitspensum, geben die Studienautorinnen Yvonne Lott und Elke Ahlers zu bedenken.

Klar ist aber auch, dass diese Zahlen nur Durchschnittswerte wiedergeben, folglich also nichts darüber aussagen, ob eine Arbeitszeiterfassung für alle Beschäftigten und Unternehmen die beste Lösung ist. Cawa Younosi, Head of People Germany bei SAP, warnt auf Linkedin davor, alle betrieblichen Wirklichkeiten über einen Kamm zu scheren. Er betont, dass Vertrauensarbeitsmodelle in vielen Unternehmen gut funktionieren. Bei SAP sei es z.B. möglich, sich im Voraus Freizeitausgleich zu nehmen, wenn man davon ausgeht, dass es in den nächsten Tagen oder Wochen Mehrarbeit geben wird. Nachweisen müssten die Beschäftigten das nicht, denn es gehe bei Vertrauensarbeitszeit eben darum, sich gegenseitig zu vertrauen. Ob Modelle wie das von SAP in Zukunft eingeschränkt werden, bleibt nun abzuwarten. Die Bundesregierung arbeitet noch daran, die EuGH-Vorgaben von 2019 umzusetzen.

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