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OLG-Urteil: Fördermittelberatung ist nicht nur Sache von Juristen

Immer wieder werfen Rechtsanwälte Unternehmensberatern vor, nicht gestattete Rechtsberatung zu leisten. Nun hat das Oberlandesgericht Dresden die Klage eines Juristen gegen einen Unternehmensberater in Sachen Fördermittelberatung zu Gunsten des Beklagten entschieden (Az. 14 U 1732/02).

Die Beratung über bestehende Förderprogramme, die Förderfähigkeit eines Kunden und die Beschaffung von Fördermitteln ist Unternehmensberatern nach Ansicht der Richter grundsätzlich erlaubt. Ihrer Argumentation zufolge handelt es sich dabei um eine wirtschaftliche und nicht um eine rechtliche Beratung - vor allem, wenn der Kunde keine rechtliche Prüfung verlangt. Damit urteilt das OLG Dresden wie das OLG Bremen (vgl. Training aktuell 6/2002, S. 26). Bei einem ähnlichen Fall im vergangenen Jahr hatten die OLG-Richter in Bremen nämlich ebenfalls entschieden, dass Unternehmensberater im Rahmen von betriebswirtschaftlichen Beratungsaufträgen rechtliche Tipps geben dürfen.

'Es gibt aber auch anders lautende Entscheidungen', sagt Remi Redley, Präsident des BDU Bundesverbands Deutscher Unternehmensberater e.V., Bonn. Um Rechtssicherheit zu schaffen, will sich der BDU verstärkt für eine Reform des Rechtsberatungsgesetzes einsetzen.
Autor(en): (aen)
Quelle: Training aktuell 06/03, Juni 2003
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