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Koalitionsvertrag: Keine neuen Impulse für die Weiterbildung

Am 26. Oktober 2009 haben die Regierungsparteien CDU/CSU und FDP den 17. Koalitionsvertrag unterschrieben – für die Weiterbildung war das kein großer Tag. 'Von dieser Regierungserklärung gehen keine neuen Impulse für die Weiterbildung aus', urteilt Dr. Peter Faulstich, Professor für Erwachsenenbildung an der Universität Hamburg. Vielmehr setzt die neue Koalition auf alte Ideen: Unter Punkt '1.9 Lebensbegleitendes Lernen' wird u.a. eine Weiterbildungsallianz gefordert, in der sich nach dem Willen der Regierung die Bildungsverbände, die Bundesagentur für Arbeit, die Bundesländer und die Sozialpartner vereinen sollen. Das Ziel: 'Insbesondere die kleinen und mittleren Unternehmen müssen in die Lage versetzt werden, die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter auszubauen.' Weitere Ideen der Regierung: die Stärkung tarifvertraglich vereinbarter Lernzeitkonten und der Ausbau von qualifizierter Bildungsberatung. Alles alte Hüte, meint Faulstich: 'Über Bildungsberatung reden wir seit 1980.' Eine Verbesserung der Situation erhofft er sich vom Koalitionsvertrag nicht – zumal die Absichtserklärung keine Konzepte nennt.

Konkretere Ideen liefert der Vertrag zu den Themen frühkindliche und schulische Bildung – hier ist etwa die Rede von verbindlichen Sprachtests für Vierjährige. Faulstich urteilt: 'Diese Regierung hat ihre Akzente in der Bildungspolitik verschoben, weg von der Weiterbildung hin zu Kindern und Jugendlichen.'

Eine Veränderung für die Weiterbildungsbranche könnte sich in puncto Mindestlohn ergeben. Im Vertrag heißt es, die Regierung wolle die bestehenden branchenspezifischen Mindestlöhne bis Oktober 2011 überprüfen und gegebenenfalls abschaffen, falls die Evaluation ergibt, dass Lohnuntergrenzen Arbeitsplätze vernichten und nicht dem Schutz der Arbeitnehmer dienen.

Diese kritische Haltung zum Mindestlohn macht die Einführung von Lohnuntergrenzen für die Weiterbildungsbranche unwahrscheinlich, obwohl Bundestag und Bundesrat der Aufnahme der Branche ins Entsendegesetz bereits zugestimmt hatten. Im Sommer 2009 wurde jedoch die Allgemeinverbindlichkeit des ausgehandelten Tarifvertrages in einem Fachausschuss angezweifelt. Nun könnte nur noch das Kabinett den Mindestlohn für die Weiterbildung durchsetzen – doch die Chancen dafür stehen nach der Unterzeichnung des Koalitionsvertrages schlecht.
(com)

Training aktuell, Heft 12/09 vom 30.11.2009 (2357 Zeichen)

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