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Starthilfen für die Ich-AG

Selbstständig als Trainer

Existenzgründungszuschuss, Überbrückungsgeld, Einstiegsgeld... Wer mit dem Gedanken spielt, sich selbstständig zu machen, kann auf finanzielle Unterstützung hoffen. Voraussetzung: Man weiß, wie man sie beantragt. Ein Überblick über Zuschüsse und Vergünstigungen für Trainer und Berater auf dem Weg in die Selbstständigkeit.


“Employability”, “Selbst-GmbH”, “Ich-AG” - das sind Schlagworte, mit denen in der aktuellen Wirtschaftsdiskussion auf den Punkt gebracht wird: Kein Mitarbeiter kann sich heute mehr darauf verlassen, dass sein Arbeitsplatz sicher ist. Jeder muss dafür sorgen, dass er “employabel”, also “beschäftigungsfähig” bleibt. Er muss Verantwortung für sich übernehmen, muss Unternehmer in eigener Sache werden - und das kann auch heißen: Er muss unter Umständen bereit sein, sich selbstständig zu machen. Eine Wahrheit, die viele Trainer und Berater deutlich zu spüren bekommen, die in den vergangenen Monaten auf Grund der Auftragsflaute ihren Arbeitsplatz verloren haben...

Die Arbeitsmarktpolitik hat vor einem Jahr mit der “Ich-AG” den Versuch unternommen, den Betroffenen den Schritt in die Selbstständigkeit zu erleichtern: Die Agentur für Arbeit (vormals Arbeitsamt) gewährt einen Existenzgründungszuschuss an ehemalige Arbeitslose bzw. Arbeitssuchende, die eine “Ich-AG” gegründet, sich also als Kleinstunternehmen selbstständig gemacht haben. Allein im Jahr 2003 haben über 90.000 Mutige diesen Schritt gewagt. Für 2004 werden ähnliche Zahlen erwartet. Jetzt soll der Ansturm gebremst werden. Es wird den Zuschuss weiterhin geben, die Bedingungen sind aber verschärft worden.

Die Konditionen im Einzelnen: Wer Leistungen des Arbeitsamts bezieht oder in einer Arbeitsbeschaffungs- oder Strukturanpassungsmaßnahme des Arbeitsamts beschäftigt ist und sich zum Sprung in die Selbstständigkeit entschließt, erhält bis zu drei Jahre lang einen steuerfreien Zuschuss zum Lebensunterhalt. Dieser beträgt im ersten Jahr monatlich 600 Euro, im zweiten Jahr monatlich 360 Euro und im dritten Jahr monatlich 240 Euro. Für jedes Jahr muss der Zuschuss jedoch neu beantragt werden.

Extras:

  • Internetadressen für Existenzgründer.

Hans Olbert

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