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Wer zahlt die Weiterbildung?

Vereinbarungen im Arbeitsvertrag, nach denen ein Arbeitnehmer die Kosten für eine Weiterbildung trägt, wenn er vor Ablauf einer bestimmten Frist das Unternehmen verlässt, sind grundsätzlich erlaubt. Allerdings muss die Kostenerstattung zumutbar sein. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden (Urteil 6 AZR 320/03). Unzumutbar ist die Übernahme der Kosten dem Urteil zufolge, wenn dem Arbeitnehmer aus einem Grund gekündigt wird, auf den er keinen Einfluss hat. In solch einem Fall, kann nicht der Arbeitnehmer dafür sorgen, dass sich die Fortbildung rechnet.
Autor(en): (aen)
Quelle: Training aktuell 10/04, Oktober 2004
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