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Wer mobben lässt, muss zahlen

Unternimmt ein Arbeitgeber nichts, obwohl er von Psychoterror oder sexueller Belästigung von Mitarbeitern unterrichtet ist, läuft er seit dem 1. August 2002 Gefahr, Schmerzensgeld zahlen zu müssen. Seitdem nämlich ist das neue Schadenersatzrecht in Kraft getreten. Es stärkt die Rechte von Geschädigten und betrifft daher auch gemobbte Arbeitnehmer.
Das neue Schadenersatzrecht macht den Arbeitgeber auch für Fehlverhalten von Mitarbeitern haftbar. Die Haftung ergibt sich mit dem Abschluss des Arbeitsvertrages, mit dem der Arbeitgeber die Pflicht übernimmt, Mitarbeiter gegen Schäden zu schützen. Zuvor konnten Arbeitgeber nur für eigenes Fehlverhalten haftbar gemacht werden
Autor(en): (aen)
Quelle: Training aktuell 10/02, Oktober 2002
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