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Weiterbildungsscheck jetzt auch in Sachsen

Der Freistaat Sachsen will die Weiterbildungsquote seiner Landesbürger erhöhen und bietet deshalb seit November 2010 einen Weiterbildungsscheck an. Antragsberechtigt sind zwei Gruppen von Arbeitnehmern: Zum einen diejenigen, deren monatliches Bruttoeinkommen 2.500 Euro nicht überschreitet. Zum anderen Arbeitnehmer, die zwar mehr verdienen, deren Weiterbeschäftigung aber unsicher ist, etwa weil sie über 50 Jahre alt sind, in Leiharbeit beschäftigt sind oder noch keinen akademischen Abschluss haben.

Mit dem Weiterbildungsscheck übernimmt das Land bis zu 80 Prozent der Weiterbildungskosten. Gefördert werden alle Qualifizierungsmaßnahmen, die 'den beruflichen Werdegang unterstützen und den Arbeitnehmer in der aktuellen oder künftigen Arbeit voranbringen', wie es in der Ausschreibung heißt. Einzige Einschränkung: Die Maßnahme muss mindestens 650 Euro kosten (bei Einkommen bis 2.500 Euro, darüber: mindestens 1.000 Euro). Beratung, Antragstellung und Auszahlung der Fördergelder obliegen der Sächsischen AufbauBank (SAB).

Sogenannte Bildungsschecks, mit denen das Land die Weiterbildung seiner Bürger fördert, gibt es bereits in Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz und Brandenburg. Förderungshöhe und -modalitäten variieren je nach Bundesland, die Geldquelle ist immer dieselbe: der Europäische Sozialfonds (ESF) macht die Unterstützung der Länder möglich.
Autor(en): (com)
Quelle: Training aktuell 12/10, Dezember 2010
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