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Weiterbildung älterer Arbeitnehmer neuerdings förderfähig

Ältere Arbeitnehmer werden in Sachen Weiterbildung zumeist stiefmütterlich behandelt: Laut einer Studie des Bundesbildungsministeriums betrug im Jahr 1997 der Anteil der 50- bis 64-Jährigen, die an betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen teilgenommen haben, lediglich zehn Prozent.
Das soll jetzt anders werden. Ein entsprechendes politisches Signal setzt das Anfang diesen Jahres in Kraft getretene Job-AQTIV-Gesetz. Wurde die Weiterbildung in der Altersgruppe über 50 Jahre bislang nur bei Arbeitslosigkeit gefördert, liegt das Interesse jetzt verstärkt bei der Beschäftigungssicherung. So ist neben dem Alter (bei Start der Weiterbildung muss das 50. Lebensjahr vollendet sein) eine weitere Voraussetzung der Förderwürdigkeit, dass der Weiterbildungsteilnehmer Anspruch auf Arbeitsentgelt hat. Damit sollen Unternehmen, die ihre Belegschaft in den vergangenen Jahren 'verjüngt' haben, einen Anreiz bekommen, das Potenzial älterer Mitarbeiter zu nutzen, anstatt sie in Frührente oder die Arbeitslosigkeit zu entlassen.
Grund für das politische Engagement ist die demografische Entwicklung: Bis zum Jahr 2020, so eine Schätzung, wird die Anzahl der unter 30-jährigen Erwerbstätigen um 25 Prozent sinken, und rund die Hälfte wird 45 Jahre oder älter sein.
Vor allem kleine und mittelständische Betriebe mit bis zu 100 Mitarbeitern sollen mit der Förderung unterstützt werden. Nach Berechnungen der Bundesanstalt für Arbeit beschäftigen diese in Deutschland rund 2,75 Millionen ältere Arbeitnehmer.
Autor(en): (aen)
Quelle: Training aktuell 05/02, Mai 2002
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