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Tarifabschluss: Mehr Weiterbildung für Zeitarbeiter

Weiterbildung soll für Zeitarbeitnehmer ein fester Bestandteil ihres Arbeitsalltages werden – dieses Ziel haben der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ) und die DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit in ihrem neuen Tarifvertrag für die Zeitarbeitsbranche verankert, der im Mai 2010 in Bonn vorgelegt wurde. Details wurden allerdings noch nicht festgelegt: Bis spätestens Ende 2011 wollen die Tarifparteien mit den Unternehmen aushandeln, wie 'tragfähige und innovative' Weiterbildungskonzepte aussehen könnten. Die sind auch dringend nötig: Nur 15 Prozent der Leiharbeiter nehmen an einer Weiterbildung teil, ermittelte das Marktforschungsinstitut Lünendonk etwa für 2008. Konkretere Ergebnisse als zum Thema Weiterbildungen liefert der Tarifvertrag in puncto Entlohnung: Bis zum Ende der Vertragslaufzeit am 31. Oktober 2013 soll der Stundenlohn in der niedrigsten Entgeltgruppe von derzeit 7,51 Euro (West) schrittweise auf 8,19 Euro steigen. Im Osten erhöht er sich von 6,50 auf 7,50 Euro. Darüber hinaus verständigten sich die Parteien auf einen Branchen-Mindestlohntarifvertrag. Damit der Mindestlohn allgemeinverbindlich wird, muss ihn das Bundesarbeitsministerium allerdings noch ins Entsendegesetz aufnehmen. Durch den Mindestlohn wollen die Zeitarbeitsfirmen und Gewerkschaften verhindern, dass Arbeitskräfte aus dem Ausland ihre Arbeit auf dem deutschen Markt zu Dumpinglöhnen anbieten können. Diese Gefahr sehen sie ab Mai 2011, wenn die volle EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit gilt.
Autor(en): (com)
Quelle: Training aktuell 06/10, Juni 2010
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