Für alle Fragen rund um unsere Webseite, unsere Medien und Abonnements finden Sie hier den passenden Ansprechpartner:
Übersicht AnsprechpartnerKosten für einen Sprachkurs in einem EU-Land können steuerlich als Werbungskosten geltend gemacht werden. Das hat der Bundesfinanzhof mit einem Urteil vom 13.6.2002 bestätigt (VI R 168/00). Voraussetzung
Kosten für einen Sprachkurs in einem EU-Land können steuerlich als Werbungskosten geltend gemacht werden. Das hat der Bundesfinanzhof mit einem Urteil vom 13.6.2002 bestätigt (VI R 168/00). Voraussetzung ist jedoch, dass der Sprachkurs vor allem beruflich bedingt und der private Nutzen von untergeordneter Bedeutung ist. Bislang konnten die Finanzämter die Erstattung von Kosten für im Ausland absolvierte Sprachkurse mit der Begründung ablehnen, dass diese eher aus touristischen und privaten Gründen absolviert werden als aus beruflichen.