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Spezialkenntnisse können Kündigung verhindern

Weiterbildung am Arbeitsplatz erhöht nicht nur die Qualifikation, sondern kann auch vor Entlassung schützen. Das hat das Kasseler Bundesarbeitsgericht jetzt im Streit zweier Ingenieure um Kündigungsschutz entschieden. Der eine war zwar älter, länger im Betrieb und hätte normalerweise Anspruch auf Kündigungsschutz gehabt. Sein Kollege hatte sich aber weitergebildet und verfügte vor allem über Kenntnisse im computerunterstützten Entwerfen. Damit sei die im Gesetz vorgeschriebene Vergleichbarkeit der Kenntnisse am Arbeitsplatz nicht mehr gegeben, argumentierte der BAG-Senat und sprach dem Jüngeren die Stelle zu.
Autor(en): (dpa)
Quelle: Training aktuell 06/94, Juni 1994
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