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CDU/CSU und SPD haben sich entgegen anders lautenden Behauptungen nicht auf eine Streichung der Scheinselbstständigkeit geeinigt. So prüft die BfA Bundesversicherungsanstalt für Angestellte weiterhin auf Scheinselbstständigkeit, wenn sie sie vermutet. Im Rahmen des am 19. Dezember 2002 verabschiedeten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt sind nur für Scheinselbstständigkeit Ausschlag gebende Kriterien gestrichen worden (nur ein Auftraggeber, keine Angestellten etc.). Prüfkriterien wie Weisungsgebundenheit des Geprüften oder Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers bleiben bestehen.