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Private Arbeitslosen-Vermittlung: Branchenverband ist skeptisch

Die seit Ende März 2002 geltende Neuregelung der privaten Vermittlung Arbeitsloser ist nach Ansicht des BPV Bundesverbandes Personalvermittlung e. V., Bonn, auf halber Strecke hängen geblieben. 'Durch die niedrigen Honorare, die das Arbeitsamt für erfolgreiche Vermittlung zahlt, wird sich kein neues Geschäftsfeld entwickeln können', so BPV-Vorstandsvorsitzende Anke Peiniger.
Stein des Anstoßes sind Pauschalen von 1.500,- bis 2.500,- Euro für die Vermittlung, - je nach Dauer der Arbeitslosigkeit. Damit könne der Aufwand für die Vermittlungsleistung nicht gedeckt werden. Üblicherweise werden Honorare in Höhe von zweieinhalb Bruttomonatsgehältern gezahlt, - und zwar vom Arbeitgeber. Im Falle der Vermittlung Arbeitsloser, so der BPV, könne der Arbeitgeber ebensowenig wie der Arbeitnehmer zur Kasse gebeten werden. Schließlich seien Beiträge an die Bundesanstalt für Arbeit bereits geleistet worden.
Durchsetzen dürfte sich dennoch, dass Arbeitgeber die Differenz zwischen Vermittlungspauschale und üblichem Honorar aufbringen. Schließlich gewinnen sie einen neuen Mitarbeiter.
Autor(en): (aen)
Quelle: Training aktuell 06/02, Juni 2002
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