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Neues Gesetz: Trainer können Betriebskosten pauschal ermitteln

Über weniger Büroarbeit kann sich so mancher selbstständiger Trainer freuen. Mit Inkrafttreten des 'Kleinunternehmerförderungsgesetzes', das im Juni abschließend beraten wird und rückwirkend zum 1. Januar 2003 gelten soll, wird die Gewinnermittlung nämlich simpler.

Relevant ist das Gesetz für Trainer, deren Betriebseinnahmen im Vorjahr nicht über 17.500 Euro lagen, im laufenden Jahr nicht über 50.000 Euro liegen und die von der Umsatzsteuer befreit sind (§ 19 UStG). Der Gesetzgeber geht davon aus, dass bei Betriebsergebnissen in der genannten Höhe die Ausgaben die Hälfte der Einnahmen ausmachen. Hinfällig ist durch diese pauschale Kostenermittlung der Einzelnachweis von Betriebsausgaben.

Von Vorteil ist das Verfahren für selbstständige Trainer, deren tatsächliche Betriebsausgaben weniger als 50 Prozent der Einnahmen betragen: Sie können nicht nur Steuern sparen, sondern auch ein geringeres Arbeitseinkommen für die Sozialversicherung veranlagen.

Über Chancen des Gesetzes für selbstständige Trainer und Dozenten informiert Erwin Denzler, Dozent für Arbeits- und Sozialrecht, Fürth. Er gibt sein Know-how in Seminaren weiter und hat das Wichtigste im Internet veröffentlicht (laut eigener Angabe nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr). Über den Ausgang der Gesetzesberatungen wird Denzler nach dem 20. Juni 2003 informieren.
Autor(en): (aen)
Quelle: Training aktuell 06/03, Juni 2003
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