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Neue Verordnung zur Informationspflicht

Ein Wortungetüm macht Furore: Im Mai 2010 ist die sogenannte 'Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung' in Kraft getreten – betroffen sind davon auch Weiterbildungsunternehmen sowie freiberufliche Trainer und Coachs. Die Richtlinie, die für alle Dienstleister der EU-Länder gilt, legt fest, welche Informationen Dienstleister ihren Kunden zur Verfügung stellen müssen. Das Ziel: 'Die Verordnung soll die Transparenz erhöhen und damit den Verbraucherschutz stärken', erklärt Angela Blank von der IHK Bonn/Rhein-Sieg.

Die Verordnung unterscheidet zwischen Informationen, die ein Dienstleister immer zur Verfügung stellen muss (etwa über die Homepage), und solchen, die auf Nachfrage bereit gestellt werden müssen. Zu den Informationsstandards gehören etwa Name, Firma, Rechtsform, Kontaktdaten und Allgemeine Geschäftsbedingungen – aber auch Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung. Sogenannte 'multidisziplinäre Tätigkeiten' oder 'berufliche Gemeinschaften' muss ein Dienstleister auf Nachfrage öffentlich machen und erklären, wie er mögliche Interessenkonflikte vermeidet. Auch 'klare und verständliche' Angaben zu Preisen sieht die Verordnung vor. Fast alle der geforderten Angaben sind für Weiterbildungsanbieter bereits Standard. Dennoch lohnt eine Überprüfung der eigenen Unterlagen und des Webauftrittes: Ein Verstoß kann von Wettbewerbern mit einer Abmahnung geahndet werden.
Autor(en): (com)
Quelle: Training aktuell 06/10, Juni 2010
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