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Neue Rechtsverordnung nach SGB III: Verbände äußern Kritik

Lang wurde sie erwartet, nun liegt sie endlich vor - zumindest als Entwurf: die Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung, kurz AZWV genannt. Es handelt sich dabei um ein 15-seitiges Papier mit 18-seitiger Erläuterung, das klärt, welche Träger und Maßnahmen künftig von der Bundesagentur für Arbeit finanziert werden -und wer darüber entscheidet. Vorgelegt wurde der Entwurf vom Bundeswirtschaftsministerium im Einvernehmen mit dem Bundesbildungsministerium Ende Februar 2004.
Demnach wird sich für die Bildungsanbieter einiges ändern. Ausdrückliche Voraussetzung für die Trägeranerkennung ist nun der Nachweis eines wirksamen Qualitätsmanagementsystems wie ISO 9000, EFQM oder LQW. War es bislang möglich, sich als Träger durch das örtliche Arbeitsamt anerkennen zu lassen, fordert die neue Verordnung, die am 1. Juli 2004 in Kraft tritt, eine Anerkennung durch privatwirtschaftliche Agenturen, die so genannten fachkundigen Stellen. Auch die Anerkennung von Maßnahmen erfolgt durch diese Zertifizierungsstellen. Die Zertifizierungsstellen wiederum sollen zuvor im Rahmen eines Kompetenzfeststellungsverfahrens durch eine Stelle auf Bundesebene, einer so genannten Anerkennungsstelle, zugelassen werden. Die Funktion der Anerkennungsstelle nimmt nach Vorstellung des Ministeriums die Bundesagentur für Arbeit wahr (siehe zu dem Verfahren auch Kasten rechts). Ihr wird jedoch noch ein Anerkennungsbeirat zur Seite gestellt, dem auch ein Vertreter der Bildungsverbände angehören soll.
Soweit die Kerngedanken des Verordnungsentwurfes, der allerdings bei den Weiterbildungsträgern und -verbänden nicht gerade auf Gegenliebe stößt. 'Zu bürokratisch, zu umständlich, zu teuer, teilweise widersprüchlich und zu wenig konkret' lesen sich die Stellungnahmen der Verbände, die ihre Meinung auf einer Anhörung am 23. März 2004 im Bildungsministerium kundtun durften.

Kostspielige Zertifizierungsbürokratie

Kritisiert wird von einigen Verbänden beispielsweise die 'doppelte' Zulassung von Trägern und Maßnahmen. Nach Auffassung des Bundesverbandes der Träger beruflicher Bildung (BBB), Hamburg, etwa genügt die Zulassung von Trägern: 'Bereits bei der Trägerzertifizierung wird sichergestellt, dass die Bildungsträger Verfahren zur Qualitätsverbesserung, zur rechtzeitigen Fehlerkorrektur und Prophylaxe anwenden. Eine zusätzliche, mehr als stichprobenhafte Überprüfung von Bildungsmaßnahmen widerspricht da den Grundsätzen wirtschaftlichen Handelns', erläutert Corinna Kieser vom BBB ihre Position.
Unmut kommt bei den Interessensvertretern der Bildungsträger nicht zuletzt auch deshalb auf, weil den Bildungsträgern erheblich mehr Kosten als bei dem bisherigen Zulassungsverfahren entstehen. Nach Einschätzung von Kieser gibt es einige Träger, die bislang auf Selbstbewertung oder andere Modelle zum Qualitätsmanagement gesetzt haben, die auf Grund der erst jetzt konkret benannten Anforderungen der Rechtsverordnung durch eine externe Überprüfung sowie zusätzliche Nachweise ergänzt werden müssen.

Bildungsträger bleiben auf ihren Kosten sitzen

Und auch das Anerkennungsverfahren kostet nun Geld. Die Rechtsverordnung legt zwar lediglich eine Gebührenordnung für die Akkreditierung als Zertifizierungsstelle fest, gemutmaßt wird aber - beispielsweise vom Deutschen Volkshochschul-Verband (dvv) -, dass die Rechtsverordnung hiermit Preismaßstäbe für die Träger- und Maßnahmenzulassung setzt.
Bis zu 9.000,- Euro kostet nach vorliegender Gebührenordnung die Akkreditierung als Zertifizierer, hat die Konzertierte Aktion Weiterbildung (KAW), ein Sachverständigenforum für Fragen der Bildung mit Sitz in Bonn, ausgerechnet. Und - logisch - die Kosten werden die fachkundigen Stellen an die Träger in Form von Entgelten für die Zertifizierung weitergeben. Die Träger wiederum dürfen zwar laut Verordnung diese Kosten in ihre Maßnahmenkalkulation aufnehmen, praktisch sind sie aber durch den Bundesdurchschnittskostensatz - einer Richtwerttabelle, die vorgibt, wie viel welcher Kurs kosten darf - gedeckelt.
Die Folge: 'Wenn die Bildungsträger die Mehrkosten durch die Zertifizierung nicht aufschlagen können, sind sie schlicht nicht wettbewerbsfähig', erklärt Prof. Dr. Christiane Schiersmann, Vorsitzende der KAW. Noch deutlicher formuliert es der BBB: 'Zu befürchten ist, dass zahlreiche Bildungsträger aus dem Markt ausscheiden müssen - es sei denn, die Deckelung wird aufgehoben.'
Ob das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit die AZWV noch im Sinne der Bildungsträger ändern wird, bleibt abzuwarten. Bislang bestehen jedenfalls auch noch hinsichtlich des Übergangszeitraums Differenzen: Im Entwurf ist die Rede von Ende 2005, die Verbände indes plädieren für Mitte 2006. Schließlich, so argumentiert z.B. der dvv, vergehen zwischen der Einführung eines QM-Systems und der ersten Zertifizierung (z.B. nach EFQM) knapp zwei Jahre.
Autor(en): (nbu)
Quelle: Training aktuell 05/04, Mai 2004
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