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Neue Förderrichtlinie: 140 Millionen Euro für Weiterbildung

140 Millionen Euro will das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bis zum Jahr 2013 in die Förderung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten investieren. Die entsprechende „Sozialpartnerrichtlinie', die im April 2009 veröffentlicht wurde, sieht vor, dass sich deutsche Unternehmen aller Größen und Branchen um die Co-Finanzierung ihrer Personalentwicklung bemühen können. Wesentliche Bedingung für die Förderung ist die Existenz eines Qualifizierungstarifvertrags. Damit wollen die Initiatoren sicherstellen, dass geförderte Unternehmen bereits langfristig die Ziele ihrer Personalarbeit definiert und verbindlich festgelegt haben.

Die 140 Millionen des neuen Fördertopfes, die zum Teil aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) stammen, sind für zwei Handlungsfelder vorgesehen: Zum einen können Unternehmen die Mittel für konkrete Weiterbildungsmaßnahmen wie Seminare und Kurse beantragen. Zum anderen will das Ministerium die Rahmenbedingungen für betriebliches Lernen innerhalb der Unternehmen verbessern. Gefördert werden deshalb auch Projekte, die etwa die internen Beratungsstrukturen stärken oder den betrieblichen Qualifizierungsbedarf ermitteln.

Anträge für die erste Auswahlrunde nimmt die 'Regiestelle' des Förderprogramms bis zum 15. August 2009 entgegen. Danach soll alle drei Monate über neue Anliegen entschieden werden. Wie viel Geld die Unternehmen aus dem Fördertopf erwarten dürfen, kann Sonja Löffelmann nicht pauschal beantworten. 'Es hängt vom konkreten Projekt und der Unternehmensgröße ab', erklärt die Ansprechpartnerin in der Regiestelle. Ein Antrag kann sich dennoch lohnen: 'Es werden bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bezuschusst.'

Autor(en): (com)
Quelle: Training aktuell 07/09, Juli 2009
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