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Neue DIN-Norm für Tagungsstätten

Ein Tagungsraum sollte nicht kleiner als 36 qm, mindestens vier Meter breit und zweieinhalb Meter hoch sein. Tageslicht ist selbstverständlich, künstliches Licht sollte mindestens 300 Lux betragen. Als Medien und Hilfsmittel sind ein Tageslichtprojektor, eine Projektionsfläche von mindestens 1,50 x 1,50 Meter, Flipchart und Pinnwand bereitzustellen.
Soweit ein Auszug der Mindestanforderungen für Tagungsräume, wie sie in der DIN 15906 enthalten sind. Der Norm-Entwurf wurde kürzlich vom Normenausschuss Bühnentechnik in Theatern und Mehrzweckhallen (FNTh), Berlin, erarbeitet und soll insbesondere bei Neubauten, Umbauten und Modernisierung von Tagungsstätten Anwendung finden.
Ein Norm-Entwurf der DIN 15906 kann erworben werden beim:
Autor(en): (pwa)
Quelle: Training aktuell 12/01, Dezember 2001
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