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Metaller in Baden-Württemberg: Qualifizierungs-Tarifvertrag

Ein tarifvertragliches Recht auf Qualifizierung haben die IG Metall-Mitglieder für die etwa 820.000 Beschäftigten der Metallbranche in Baden-Württemberg erkämpft. Am 19. Juni 2001 einigten sich Gewerkschafts- und Arbeitgebervertreter auf einen Tarifvertrag zur Qualifizierung, der am 1. September 2001 in Kraft treten soll.
Demnach haben die Beschäftigten ab Anfang 2002 Mitspracherecht, wenn es um die eigenen Weiterbildungsmaßnahmen geht. Mindestens einmal jährlich muss der Arbeitgeber ein Gespräch mit dem Arbeitnehmer führen, in dem dessen Qualifizierungsbedarf geklärt und entsprechende Maßnahmen vereinbart werden. Bei Unstimmigkeiten kann eine paritätische Kommission (je drei Vertreter von Betriebsrat und Arbeitgeber) als Entscheidungsinstanz hinzugezogen werden.
Bei Bedarf kann zu dieser Kommission wiederum ein stimmberechtigter Vertreter der 'Agentur zur Förderung der betrieblichen Weiterbildung' gerufen werden. Diese Agentur gibt es noch nicht, sie soll jedoch in den kommenden Monaten von den Tarifparteien gemeinsam geschaffen werden. Ihre Aufgabe wird es sein, Weiterbildungsmaßnahmen zu entwickeln, die Transparenz bei außerbetrieblichen Qualifizierungsangeboten zu verbessern und Unternehmen und Betriebsräte in Sachen Weiterbildung zu beraten.
Die tarifvertragliche Weiterbildungsregelung soll vor allem älteren Arbeitnehmern sowie Facharbeitern, einfachen Angestellten, Un- und Angelernten zu Gute kommen, die bislang in puncto Weiterbildung stiefmütterlich behandelt werden. Das Ziel: Ihre Arbeitsmarktfähigkeit zu erhalten und die Übernahme höherwertiger Arbeitsaufgaben zu ermöglichen. Nicht zuletzt soll dadurch auch die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen gestärkt werden.
Autor(en): (aen)
Quelle: Training aktuell 07/01, Juli 2001
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