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Lebensbewältigungshilfe-Gesetz: Bundesregierung nimmt Stellung

Zu dem Gesetzesentwurf über Verträge auf dem Gebiet der gewerblichen Lebensbewältigungshilfe hat die Bundesregierung, genauer das Bundesministerium der Justiz, nun Stellung bezogen. Sie hält den Gesetzesentwurf in fast allen Punkten für verfehlt, da er seriöse Anbieter behindere und unseriösen Ausflüchte ermögliche bzw. sie sogar begünstige.

Im einzelnen: Nach Ansicht der Bundesregierung ist der Anwendungsbereich des geplanten Gesetzes nicht hinreichend trennscharf: 'Die Definition erfaßt [...] eine Fülle anderer Verträge, bei denen ein Regelungsbedarf gar nicht erkennbar ist.' Verträge über Lebensbewältigungshilfe seien nicht von anderen freien Dienstverträgen wie Management-Beratungen und Consulting-Verträgen abgrenzbar. Damit ergebe sich ein Dilemma: Der Schutz vor unseriösen Anbietern führe gleichzeitig zu einer Behinderung seriöser Trainings und Beratungen. Schon allein aus diesem Grund neigt die Bundesregierung dazu, von dem Erlaß allgemeiner prohibitiver Regelungen abzusehen.
Zudem würden gerade unseriöse Anbieter Lebensbewältigungshilfe oftmals als Leistung eines Vereins und nicht im Rahmen eines freien Dienstvertrages anbieten. Derartige Angebote sind jedoch vom Anwendungsbereich des geplanten Gesetzes gar nicht erfaßt. Nach Einschätzung der Bundesregierung ist daher eine Flucht unseriöser Anbieter in das Vereinsrecht zu erwarten. Das Gesetz wäre damit wirkungslos.

Eine Anwendung des Gesetzes für Verträge, die Unternehmen für ihre Mitarbeiter abschließen, ist nach Auffassung der Regierung ebenfalls nicht notwendig. Die Unternehmen selbst bedürften keines besonderen Schutzes.
Auch die geforderte Schriftform der Verträge wird für erfolglos gehalten. Die Begründung: 'Gerade den in erster Linie angesprochenen organisierten unseriösen Anbietern von Lebensbewältigungshilfe wird es angesichts ihrer organisatorischen, finanziellen und intellektuellen Möglichkeiten ein Leichtes sein, derartige technische Anforderungen so zu erfüllen, daß die für den Kunden gefahrvollen Punkte des Vertrages verschleiert werden und die angestrebte Transparenz nicht eintritt.' Die Bundesregierung befürchtet sogar, daß unseriöse Anbieter die erforderliche Schriftform dazu nutzen werden, für sich und ihre Ziele zu werben. Zudem weist sie darauf hin, daß Kunden oftmals derart stark an Lebensbewältigungshilfe interessiert sind, daß sie die Verträge 'blind' unterschreiben würden. Da helfe dann auch die Schriftform nicht.

In die gleiche Richtung zielt der Kommentar zum Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen. Ebenso wenig wie Kunden in der 'seelisch-mentalen Ausnahmesituation' Verträge kritisch lesen würden, könnten sie vom Widerspruchsrecht Gebrauch machen. 'Ihre Kritikfähigkeit gewinnen die gefährdeten und schutzbedürftigen Kunden gewöhnlich erst zu einem Zeitpunkt zurück, zu dem die Widerrufsfrist schon längst abgelaufen ist.'

Nun will die Bundesregierung - ebenso wie der Bundesrat und die Enquête-Kommission 'Sogenannte Sekten und Psychogruppen' - die Methoden und die Vertragspraxis bei Angeboten auf dem Gebiet der gewerblichen Lebensbewältigunghilfe näher untersucht wissen. Dabei soll auch überprüft werden, inwiefern ein Sondergesetz überhaupt nötig ist.

Erhältlich ist die Stellungnahme der Bundesregierung unter Angabe der Drucksachennummer 13/9717 bei:
Autor(en): (nbu)
Quelle: Training aktuell 03/98, März 1998
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