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Headhunter-Gutachten

Nichts spricht dagegen, dass Headhunter ihre Kandidaten am Arbeitsplatz anrufen. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten von Rechtsprofessor Helmut Köhler, München, im Auftrag des Bundesverbands Deutscher Unternehmensberater (BDU), Bonn. Die Ansicht teilen fünf Landes- und Oberlandesgerichte. Lediglich das LG Stuttgart kommt zu dem Schluss, dass Unternehmen Anrufe von Headhuntern nicht dulden müssen. Der BDU rechnet nun damit, dass der Bundesgerichtshof die Frage im kommenden Jahr abschließend klären wird.
Autor(en): (aen)
Quelle: Training aktuell 12/01, Dezember 2001
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