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Der Bundestag hat am 9. November 2001 das Job-AQTIV-Gesetz verabschiedet (vgl. TA 8/2001). Wenn der Bundesrat zustimmt, kann es wie geplant am 1. Januar 2002 in Kraft treten. Job-AQTIV setzt auf eine größere Aktivität der Arbeitslosen bei der Suche nach einem neuen Job. So werden in einer Eingliederungsvereinbarung nicht nur Hilfen des Arbeitsamtes, sondern auch Aktivitäten und Pflichten des Arbeit Suchenden festgelegt. Zudem soll Arbeitslosigkeit bekämpft werden, bevor sie entsteht, und zwar u.a. durch die Stärkung betrieblicher Weiterbildung. Der Gesetzestext liegt als PDF-Datei unter http://dip. bundestag.de/btd/14/069/1406944.pdf.