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Flüssig bleiben während der Weiterbildung

Gute Nachrichten für Weiterbildungswillige: Zum einen durch ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH), zum anderen durch ein Projekt der TU Berlin können diese in Zukunft finanziell profitieren.
So hat der BFH entschieden, dass Aufwendungen für ein berufsbegleitendes Zweit- oder Aufbaustudium Werbungskosten sein können, wenn sie beruflich veranlasst sind (Aktenzeichen VI R 114/00). Dem Urteil zufolge ist es dabei unerheblich, ob die Weiterbildung den Teilnehmer befähigt, in anderen Berufsfeldern zu arbeiten oder ob sie sogar einen Berufswechsel vorbereitet. Das einzige Kriterium für die steuerliche Absetzbarkeit der Aufwendungen ist, dass die Weiterbildung beruflich veranlasst ist und dazu führen soll, dass der Arbeitnehmer hinterher mehr Einkommen erzielt. Das heißt: Dadurch, dass der Staat zunächst zulässt, zu versteuernde Einkommen in Höhe der Weiterbildungsaufwendungen zu mindern, verspricht er sich letztlich wiederum höhere Steuereinnahmen.
Eine Finanzspritze in Form günstiger Kreditzinsen indes bietet das Projekt 'Studiengebühren-Kredit' von der TU Berlin und der Investitionsbank Berlin. Erstmals wendet sich eine Studienförderung ausschließlich an Teilnehmer postgradualer Vollzeitstudiengänge. 'Wir haben gesehen, dass die Aufnahme eines Weiterbildungsstudienganges oft an der Finanzierung scheitert. Mit dem Studiengebühren-Kredit wollen wir eine Voraussetzung schaffen, die es jedem ermöglicht, einen Weiterbildungsstudiengang aufzunehmen', erklärt Dr. Patrick Thurian, Controller bei der TU Berlin das Ziel des Projektes. Den Kredit in Anspruch nehmen können allerdings nur Studenten der TU Berlin, z.B. Teilnehmer des postgradualen Studiengangs Weiterbildungsmanagement. Ausgezahlt werden monatlich 585,- Euro für Studiengebühren und Lebensunterhalt, für Studienmaterialien 500,- Euro pro Semester.
Autor(en): (aen)
Quelle: Training aktuell 12/03, Dezember 2003
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