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Finanzierung von Weiterbildung

Mitarbeiter, die sich fortbilden, ohne dass dies einen beruflichen Nutzen mit sich bringt, haben keinen Anspruch auf Bildungsurlaub und Übernahme der Kosten durch ihren Arbeitgeber. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt/M. entschieden (Aktenzeichen 4 Ca 1471/03). Ein für die Wartung elektronischer Anlagen zuständiger Arbeitnehmer hatte das Gericht eingeschaltet, um sein Unternehmen zu zwingen, einen bereits absolvierten Kurs zur 'Websitegestaltung im Internet' zu finanzieren. Die Begründung für die Ablehnung der Klage: Das Internet habe mittlerweile zwar einen hohen Stellenwert, auf den Arbeitsalltag des Klägers und seines Arbeitgebers aber keine Wirkung.
Autor(en): (aen)
Quelle: Training aktuell 12/03, Dezember 2003
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