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Einstiegsgeld für Existenzgründer

Seit Januar 2005 gibt es eine neue Fördermöglichkeit für Existenzgründer. Sie richtet sich an Existenzgründer, die Arbeitslosengeld II beziehen - also länger als ein Jahr arbeitslos sind. Zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit haben diese künftig die Chance, ergänzend zum Arbeitslosengeld ein so genanntes Einstiegsgeld zu erhalten. Die genauen Regelungen zu der neuen Gründungsförderung sind noch nicht abschließend geklärt, fest steht aber: Es handelt sich um eine Kann- und nicht um eine Pflicht-Leistung. Ob und in welcher Höhe Einstiegsgeld bewilligt wird, entscheidet der persönliche Ansprechpartner bei der zuständigen Arbeitsagentur und/oder Kommune. Die Förderung dauert ein Jahr und kann auf Antrag verlängert werden.
Autor(en): (pwa)
Quelle: Training aktuell 02/05, Februar 2005
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