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EU-Parlament kippt Jahresabschluss

Das Europäische Parlament will Kleinunternehmer von einer unliebsamen Aufgabe befreien: Das Gremium entschied im März 2010, dass Mini-Firmen, die vor allem regional und lokal tätig sind, künftig keinen Jahressteuerabschluss mehr vorlegen müssen. Die EU-Mitgliedstaaten sollen nun entscheiden, ob sie den EU-Beschluss umsetzen. Nach dem Willen des Straßburger Parlaments soll die Erleichterung nur für Firmen gelten, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen: Die Bilanzsumme des Unternehmens muss unter 500.000 Euro liegen, der Umsatz darf nicht mehr als eine Million Euro netto betragen, und die Firma darf nicht mehr als durchschnittlich zehn Mitarbeiter pro Jahr beschäftigen. Profitieren können vom EU-Vorschlag die Rechtsformen GmbH und GmbH & Co. KG. Keine Vereinfachung dürfen hingegen Personenhandelsgesellschaften (OHG und KG) sowie Einzelkaufleute erwarten.

Wie viele Kleinbetriebe in Deutschland von dem EU-Vorstoß betroffen sein könnten, ist noch offen. Die Weiterbildungsbranche dürfte von der Neuregelung stark profitieren: Viele Anbieter der beruflichen Weiterbildung sind Kleinunternehmen, die nicht mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigen. Auf den Wegfall jeglicher Buchhaltung dürfen sich die Betroffenen nicht freuen: Um die Transparenz zu erhalten, sollen die Kleinunternehmen weiterhin Aufzeichnungen machen, 'aus denen der Geschäftsverkehr und die finanzielle Lage des Unternehmens hervorgehen', heißt es in dem EU-Beschluss.

Dass Deutschland sich dem EU-Vorhaben anschließen wird, ist wahrscheinlich: Die Bundesjustizministerin begrüßte die Vereinfachung des Bilanzrechts als 'richtigen Weg'. Über einen Umsetzungszeitpunkt konnte Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) noch nichts sagen. Wegen der Vorbehalte anderer Mitgliedstaaten, müsse in Straßburg nachverhandelt werden, erklärte sie. Die Justizministerin versprach jedoch, sich für eine zügige Einigung einzusetzen.
Autor(en): (com)
Quelle: Training aktuell 04/10, April 2010
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