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Diversity: EU-Richtlinien sollen Diskriminierung verhindern

Gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz setzt sich die Europäische Union ein: Sie hat Richtlinien aufgestellt, die Arbeitnehmern ermöglichen, ihr Recht auf Gleichbehandlung auf dem Gerichts- und Verwaltungsweg geltend zu machen. Den Richtlinien zufolge müssen Arbeitgeber sicherstellen, dass Beschäftigte weder wegen ihres Geschlechts noch wegen ihrer ethnischen Herkunft, einer Behinderung oder aufgrund ihres Alters diskriminiert werden. Fühlt sich ein Mitarbeiter dennoch diskriminiert, kann er Klage erheben.

Das Besondere an der Regelung: Es gilt die Beweislastumkehr, d.h., der Betroffene muss seine Beschwerde lediglich glaubhaft vortragen, während der Arbeitgeber definitiv beweisen muss, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht verletzt wurde.

Um gar nicht erst in die Verlegenheit zu kommen, einen Diskriminierungsvorwurf entkräften zu müssen, empfiehlt das Kölner Beratungs- und Trainingsunternehmen IQuentis Unternehmen, eine Diversity-Strategie zu entwickeln. Das Ziel: ein Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem die Unterschiede aller Mitarbeiter wertgeschätzt werden und in der die Potenziale einer vielfältigen Belegschaft bewusst genutzt werden.

Dass IQuentis, die outgesourcte PE-Abteilung von Ford, die Empfehlung ausspricht, kommt nicht von ungefähr. Der Automobilhersteller ist bekannt für sein vorbildliches Diversity-Management. So hat Ford z.B. als erstes Unternehmen in Deutschland einen Disability-Manager im Einsatz, der sich um die Belange behinderter Mitarbeiter kümmert.
Autor(en): (aen)
Quelle: Training aktuell 07/04, Juli 2004
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