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Abgeltungssteuer: Nicht für jeden besteht Handlungsbedarf

Ab dem 1. Januar 2009 zweigt der Staat von allen Kapitalerträgen 25 Prozent ab. Besorgte Trainer suchen deshalb nach neuen Geldanlagemöglichkeiten. Doch nicht jeder muss seine Finanzen neu ordnen. Training aktuell zeigt auf, wer sich gelassen zurücklehnen kann.

'Handeln Sie jetzt!', fordern alle Banken derzeit ihre Kunden auf. Der Herbst sei die ideale Zeit, um die Finanzen neu zu ordnen und dem Fiskus damit zuvor zu kommen, insistieren sie. Ihr Anlass für die Mobilisierung: die Abgeltungssteuer, die die jetzige Kapitalertragssteuer ersetzen wird. Ab dem 1. Januar 2009 wird der Staat Zinsen, Dividenden, Fondsausschüttungen sowie Kurs- und Währungsgewinne pauschal mit 25 Prozent besteuern. Dazu kommen der Solidaritätszuschlag (5,5 Prozent) und gegebenenfalls die Kirchensteuer.

Der Bund der Steuerzahler rät zur Besonnenheit

Doch wegen der Änderungen sollten nicht alle Menschen in Aktionismus verfallen. 'Lassen Sie sich nicht kirre machen', rät etwa der Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. (BdSt). Pressesprecherin Julia Berg empfiehlt: 'Prüfen Sie genau, ob sich eine Umschichtung lohnt.' Nicht jeder müsse jetzt einen neuen Finanzplan aufstellen. Keine Sorgen um die Abgeltungssteuer müssen sich etwa junge Trainer und Coaches machen, die nicht viel Geld angelegt haben – für sie ändert sich nichts. Der Grund: Auch weiterhin gilt der Sparerfreibetrag. Die Abgeltungssteuer fällt also nur an, wenn die Kapitaleinkünfte 801 Euro bei Singles bzw. 1.602 Euro bei zusammen veranlagten Ehepaaren übersteigen. Der Staat zieht die Steuer zwar auch in diesen Fällen ein, erstattet sie jedoch bei einer Einkommenssteuererklärung zurück. Für Steuerzahler mit einem hohen persönlichen Steuersatz kann sich die Abgeltungssteuer indes sogar positiv auswirken: Gewinne etwa aus Tages- oder Festgeldkonten werden nicht mehr mit dem persönlichen Steuersatz abgerechnet, sondern pauschal mit 25 Prozent.

Bis Jahresende gilt der Bestandsschutz

Eine neue Strategie bei der Geldanlage sollten diejenigen Trainer und Coaches bedenken, die hohe Beträge in Aktien und Fonds investiert haben. Gewinne aus diesen Töpfen werden bislang nicht versteuert, wenn sie länger als ein Jahr im Besitz des Steuerzahlers sind. Ab Jahresanfang zwackt der Staat hingegen auch bei Erträgen aus langjährigen Aktienfonds ein Viertel ab. Warum die Banken jetzt zur Aktivität drängen? Wer bis Jahresende in Aktien oder Fonds investiert, genießt Bestandsschutz, ist also von der neuen Steuer nicht betroffen. Doch wie das Geld anlegen? Finanzberater raten überwiegend zu so genannten Dach- und Mischfonds, die nicht nur in Aktienfonds, sondern auch in Renten- und Immobilienfonds investieren. Diese Form der Geldanlage hat einen Vorteil, wie Finanzberater Udo Heißwolf erklärt:  'Dachfonds mit einem niedrigen Aktienanteil stellen eine weniger risikoreiche Geldanlage dar als reine Aktienfonds.' Der Nürnberger, der sich auf die Belange von Trainern spezialisiert hat, sieht einen triftigen Grund, bis Jahresende einzusteigen: 'Auch wenn der Fonds später umgeschichtet wird, bleibt die Steuerfreiheit erhalten.'

Vorteile für die private Rentenversicherung

Auch auf die Altersvorsorge kann die Abgeltungssteuer Auswirkungen haben: 'Künftig kann die private  Rentenversicherung höhere Erträge bringen als etwa ein Fondssparplan', erklärt Edit Frater von der Kölner  Trainerversorgung e.V. Der Grund: Private Rentenversicherungen sind – im Gegensatz zu Fondssparplänen – während der Ansparphase von jeglicher Besteuerung verschont. Erst bei der Auszahlung im Rentenalter greift der Staat zu. 'Doch bis dahin schmälert die Abgeltungssteuer nicht den Betrag, der jährlich verzinst und damit reinvestiert werden kann', argumentiert Frater.

Autor(en): (Corinna Moser)
Quelle: Training aktuell 10/08, Oktober 2008
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