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70-Prozent-Quote neu definiert

Die Bundesanstalt für Arbeit (BA) scheint ihre Vorgaben an Weiterbildungsträger derzeit selbst aufzuweichen. Bislang gilt, dass 70 Prozent der Teilnehmer an Weiterbildungen sechs Monate nach Abschluss einen Arbeitsplatz haben müssen, damit die Maßnahme gefördert wird. Jetzt definierte BA-Vorstandsmitglied Heinrich Alt - allerdings nur in einer nicht-öffentlichen Sitzung: 70 Prozent der Teilnehmer einer arbeitsamtlich geförderten Weiterbildungsmaßnahme müssen zumindest mit 70-prozentiger Wahrscheinlichkeit eine neue Arbeit finden. Demzufolge würde eine 49-prozentige Vermittlungsquote zur Förderung ausreichen.
Autor(en): (aen)
Quelle: Training aktuell 09/03, September 2003
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