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Präsenzseminare unter Corona-Bedingungen
Präsenzseminare unter Corona-Bedingungen

Die Fürsorgepflicht ist das A und O

Durch Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen können Weiterbildungsveranstaltungen unter Auflagen auch wieder in Präsenz stattfinden. Aber welche Pflichten hat ein Trainer als Veranstalter eines Präsenzseminars unter Corona-Bedingungen? Rechtsanwalt Dr. Achim Zimmermann hat in einem Webinar des Dachverbands der Weiterbildungsorganisationen (DVWO) drängende Fragen beantwortet. Training aktuell hat sie zusammengestellt.
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Training aktuell: Die Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen machen Präsenzveranstaltungen wieder möglich, allerdings unter teils strengen Auflagen. Welche neuen Pflichten kommen in diesem Zusammenhang auf Weiterbildner zu?

Achim Zimmermann: Grundlegend gesagt: Wenn die Location oder das Bundesland, in dem das Seminar stattfindet, Hygienevorgaben haben, etwa das Tragen von Schutzmasken oder das Einhalten bestimmter Abstandsregeln, dann ist es die Pflicht des Trainers, dafür zu sorgen, dass diese Regeln eingehalten werden. Das gehört zu den Fürsorgepflichten, die sich aus dem Seminarvertrag ergeben. Wenn also jemand die Maske abnimmt, den Sicherheitsabstand nicht einhält, sofort darauf hinweisen. Wenn jemand krank erscheint, nachhaken, fragen und im Zweifelsfall zum Arzt oder nach Hause ...

Extras:
  • Fürsorgepflichten in ­Präsenzseminaren zu ­Corona-Bedingungen
  • Service
Autor(en): Dr. Achim Zimmermann
Quelle: Training aktuell 07/20, Juli 2020, Seite 9-11
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