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Pro und Contra

Wie sinnvoll ist eine Offenlegung der Gehälter?

Bundesfamilienminsterin Manuela Schwesig plant ein Gesetz zur Offenlegung der Gehälter in Unternehmen. Diskutiert werden mehrere Varianten: Von der Möglichkeit, das eigene Gehalt mit dem Einkommensschnitt der Kollegen abzugleichen, bis hin zur totalen Transparenz. Für Schwesig ist so ein Gesetz ein wichtiger Schritt, um die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen zu schließen. Was spricht für ein solches Gesetz, was dagegen?

Pro: Faire Arbeitgeber brauchen Transparenz nicht zu fürchten


Die durchschnittliche Lohnlücke zwischen Männern und Frauen beträgt seit langer Zeit hohe 22 Prozent. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft begrüßt deswegen die Ankündigung von Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig (SPD), für mehr Transparenz über das Gehaltsgefüge in Unternehmen zu sorgen.

Faire Unternehmen brauchen sich davor nicht zu fürchten. Im Gegenteil: Sie können vom offenen Umgang bei der Bezahlung ihrer Beschäftigten profitieren, indem sie sich im Wettbewerb um Fach- und Führungskräfte als attraktiver Arbeitgeber positionieren. Bereits heute werben viele Unternehmen damit, dass sie sich mit Instrumenten wie logib-D oder eg-check auf Entgeltgleichheit haben prüfen lassen.

Nicht die beabsichtigte Transparenz ist das Problem, sondern dass es immer noch viele Fälle von Entgeltdiskriminierung gibt. Unterschiedliche Bezahlung von Männern und Frauen mittels Zulagen oder Sonderzahlungen sind keine Seltenheit. Der Teufel steckt dabei oft im Detail. Deswegen sollten künftig die einzelnen Entgeltbestandteile und nicht nur das allgemeine Verdienstniveau veröffentlicht werden.

Ein Unternehmen, in dem offen über gerechte Bezahlung kommuniziert wird, sorgt für zufriedene und damit motiviertere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der angeblich hohe bürokratische Aufwand, der mit solch einem Gesetz verbunden wäre, ist dabei überschaubar. Sicher wird die erstmalige Datenerhebung etwas Arbeit bedeuten. Aber dieser Aufwand nimmt bei jeder Folgeerhebung – voraussichtlich in einem mehrjährigen Turnus – deutlich ab. Und: Je schneller die Unternehmen in den Betrieben und mit den Sozialpartnern für Entgeltgleichheit sorgen, desto schneller tendiert der Aufwand gegen null.

Ein Gesetz, das genaue Analysen vorschreibt und die Arbeitgeber zum Handeln verpflichtet, kann dabei helfen, den Rechtsgrundsatz von gleicher Bezahlung zu verwirklichen und die erhebliche, ungerechtfertigte Lohnlücke zwischen Männern und Frauen zu beseitigen.
(Karin Schwendler ist Bereichsleiterin Frauen- und Gleichstellungspolitik bei der Vereinten Dienst­leistungsgewerkschaft ver.di.)

Contra: Gut gemeint ist nicht gut gemacht


Ja, Frauen verdienen immer noch weniger als ihre männlichen Arbeitskollegen. Und nein, es sind keine 22 Prozent Lohnunterschied, sondern zwei Prozent. So beziehen sich die 22 Prozent auf alle berufstätigen Frauen im Vergleich zu allen berufstätigen Männern in unserem Land. Hinzugerechnet werden somit auch die vielen Frauen, die in Teilzeit arbeiten. Es wird auch nicht zwischen besser und schlechter bezahlten Branchen und der Tatsache unterschieden, dass Männer häufiger in der gut bezahlten Automobilbranche anzutreffen sind als Frauen. Rechnet man alle Verzerrungen raus, so wie es das Institut der deutschen Wirtschaft Köln getan hat, schmilzt die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern auf rund zwei Prozent.

Natürlich sind zwei Prozent immer noch mehr als null. Es bleibt also noch einiges zu tun. Doch statt eine Zwangstransparenz der Gehälter wäre etwa ein Ganztagsbetreuungsgesetz gefragt. Da viele Mütter halbtags arbeiten, kommen sie vermeintlich für bestimmte Jobs, etwa eine Geschäftsführertätigkeit, nicht in Frage. Da sehe ich uns Unternehmer in der Pflicht, auch Karrierechancen für Frauen in Teilzeit zu ermöglichen. Die Politiker sehe ich in der Pflicht, ausreichend Kitaplätze zur Verfügung zu stellen.

Zwar klingt Transparenz immer erst einmal gut. In der Praxis würde Manuela Schwesigs Gesetz jedoch mehr Ungerechtigkeiten schaffen als beseitigen. Erstens neue Bürokratie. Zweitens würde – je nach Ausgestaltung des Gesetzes – der Datenschutz der Mitarbeiter erodieren. Drittens würde die Vertragsfreiheit der Betriebe komplett ausgehebelt werden. Viertens würde Frau Schwesigs Wunsch nach einem veröffentlichten Durchschnittsgehalt zu Missmut und Neid führen, da sich zwangsläufig die Hälfte aller Mitarbeiter ungerecht entlohnt fühlten. Fünftens bremst die Gesetzidee den Leis­tungsgedanken komplett aus.

Dass eine Form der Diskriminierung – die Ungleichbezahlung von Frauen und Männern – durch eine andere abgelöst werden soll, nämlich die Diskriminierung von Leistung, bringt unsere Gesellschaft nicht voran – am wenigsten gut ausgebildete Frauen. Frau Schwesigs Absichten mögen ehrenwert sein, ihr Lösungsweg ist es nicht. Gut gemeint ist eben nicht immer gut gemacht.
(Lutz Goebel, Chef der Maschinenbau-Gruppe Henkelhausen, ist Präsident des Verbands Die Familienunternehmer.)
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