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Gesetzentwurf zur Gender-Pay-Gap

Frauen sollen Gehaltshöhen von Kollegen erfragen dürfen

Die Frauenquote war das bisher dickste Brett ihrer Amtszeit, jetzt hat sich Manuela Schwesig daran gemacht, das nächste zu bohren: Die Familienministerin hat einen Gesetzentwurf für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Männern und Frauen vorgelegt. Das Gesetz soll der Einkommensdifferenz zwischen den Geschlechtern entgegenwirken. Hintergrund: Frauen verdienen hierzulande im Schnitt 22 Prozent weniger als Männer, berücksichtigt man Einflussfaktoren wie Berufswahl in schlechter bezahlten Branchen, Teilzeitarbeit oder längere Erziehungszeiten liegt der Unterschied noch bei etwa acht Prozent. Kernstück des Gesetzentwurfes ist eine Art Transparenzklausel: Unternehmen sollen dazu verpflichtet werden, weiblichen Beschäftigen auf Wunsch Auskunft darüber zu geben, was ihre männlichen Kollegen in vergleichbaren Positionen verdienen. Die Gehaltsdaten sollen allerdings nur anonymisiert herausgegeben werden. Sofern die Gehälter der Kollegen von dem der Nachfragerin abweichen, müssen sie begründet und die Kriterien der Einstufung offengelegt werden.

Der individuelle Auskunftsanspruch soll zunächst für Unternehmen ab 500 Beschäftigten gelten und für Bundesbehörden, damit wäre er für knapp jeden dritten abhängig Beschäftigten relevant. Der Gesetzentwurf soll Anfang kommenden Jahres innerhalb der Bundesregierung abgestimmt werden. Schwesig rechnet mit Widerstand: 'Es wird sicher hunderte von Ausreden geben, warum dieses oder jenes nicht geht', sagte die Ministerin bei der Präsentation des Entwurfs. 'Aber es kann ja auch kein Mann wollen, dass seine Frau unfair bezahlt wird und kein Vater, dass seine Tochter benachteiligt wird.'

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