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Entscheidung im Bundestag

Mindestlohn für die Weiterbildung

Der Bundestag hat den Weg für Mindestlöhne in der Aus- und Weiterbildung frei gemacht: Am 22. Januar 2009 stimmte das Parlament mehrheitlich dafür, die Branche der Bildungsdienstler ins Entsendegesetz aufzunehmen. Die noch ausstehende Zustimmung des Bundesrates gilt als sicher. Experten gehen davon aus, dass sich die Arbeitgeber ab Sommer 2009 an die Lohnuntergrenzen halten müssen. Ein pädagogischer Mitarbeiter soll künftig pro Stunde mindestens 12,28 Euro (West) bzw. 10,93 Euro (Ost) verdienen. Für die Mitarbeiter in der Verwaltung sind mindestens 10,71 Euro (West) beziehungsweise 9,53 Euro (Ost) vorgesehen.

Allerdings müssen nicht alle Arbeitgeber den Mindestlohn zahlen: Tariflich gebunden sind nur diejenigen Unternehmen, die überwiegend für die Bundesagentur für Arbeit (BA) tätig sind. Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums betrifft die Neuregelung 23.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die Jugendliche und Arbeitslose im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit (BA) aus- und weiterbilden. 'Das Lohndumping in diesem Bereich war in den vergangenen Jahren am schlimmsten', berichtet Edgar Schramm, Sprecher der Zweckgemeinschaft von Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes der Träger beruflicher Bildung e.V. Besonders in den neuen Bundesländern sei es zu „erheblichen sozialen Verwerfungen“ gekommen, die nun ein Ende haben sollen. Negative Auswirkungen auf die Branche befürchtet hingegen Carsten R. Löwe, Geschäftsführer des Wuppertaler Kreises e.V. 'Der Verwaltungsaufwand wird zu-, die Flexibilität und damit die Marktnähe abnehmen', argwöhnt Löwe. Darüber hinaus befürchtet er, dass die Arbeitsagentur nun die Mindestlöhne als neuen Maßstab für Personalkosten ansehen wird. 'Höhere Sätze, die bisher gezahlt wurden, könnten nivelliert werden.'
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