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Beliebt, aber verboten

Ist die Bewerbung beim Unternehmen eingegangen – auf welche Weise auch immer –, folgt in der Regel ein erstes Gespräch. Dieses findet häufig am Telefon oder via Video-Telefonie über Skype statt. Das erspart Bewerbern lange Anfahrtszeiten, ist aber persönlicher als ein normales Telefonat. Doch die Prüfer der Datenschutzbehörden des Landes NRW und Berlin erklären diese Form des Recruitings in ihrem Tätigkeitsbericht 2016 für unzulässig – selbst dann, wenn die Bewerber sich ausdrücklich einverstanden erklären
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