Auch beim Coaching gilt, die vereinbarte Dienstleistung sollte in jedem Fall vertraglich festgehalten werden, um Missverständnisse und Unstimmigkeiten zwischen dem Coach und den Klienten bzw. Coachee von vornherein zu vermeiden. Dabei sollte allen Beteiligten klar sein: Wer Coaching anbietet, kann für den Erfolg seiner Bemühungen keine Garantie, sondern nur allgemeine Zielvorstellungen abgeben. Welche Punkte unbedingt in einem Vertrag über ein Gruppencoaching gehören, zeigt der Mustervertrag von managerSeminare.
Seiten: 2
Format: Word
Quelle: Rechtshandbuch für Training, Beratung und Coaching