Lizenzvertrag über ein Trainingskonzept mit flexibler Vergütung


Wenn Sie als Trainer eine Methode, ein Tool, ein Trainings- oder Geschäftskonzept eines anderen Trainers oder Bildungsunternehmen nutzen möchten, so dürfen Sie dies nur mit dessen Einwilligung tun. Denn diese so genannten 'schöpferischen Leistungen' unterliegen dem Urheberrecht. Für die Nutzung schöpferischer Leistungen wird in der Regel ein urheberrechtlicher Nutzungsvertrag bzw. Lizenzvertrag geschlossen.


Quelle: Rechtshandbuch für Training, Beratung und Coaching

 Kostenfrei für Mitglieder von Training aktuell
Downloaden
Word-Datei, 3 Seiten
Wir setzen mit Ihrer Einwilligung Analyse-Cookies ein, um unsere Werbung auszurichten und Ihre Zufriedenheit bei der Nutzung unserer Webseite zu verbessern. Bei dem eingesetzten Dienstleister kann es auch zu einer Datenübermittlung in die USA kommen. Ihre Einwilligung bezieht sich auch auf die Erlaubnis, diese Datenübermittlungen vorzunehmen.

Wenn Sie mit dem Einsatz dieser Cookies einverstanden sind, klicken Sie bitte auf Akzeptieren. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und den damit verbundenen Risiken finden Sie hier.
Akzeptieren Nicht akzeptieren
nach oben Nach oben