Trainer und Unternehmensberater schließen sich häufig zusammen, um ihre Leistungen im Verbund oder mindestens aufeinander abgestimmt zu erbringen. An einem solchen Zusammenschluss können sich zwei oder mehrere Partner beteiligen. Er kann die Form einer informellen Absprache oder einer verbindlichen, vertraglich geregelten Zusammenarbeit annehmen, wobei diese sich auf ein einmaliges Projekt beziehen oder auf Dauer angelegt sein kann. Soll ein Zusammenschluss in verbindlicher Form vertraglich geregelt werden, so hält das Gesetz dafür bestimmte, vorgegebene Formen bereit...
Seiten: 26
Format: Word
Quelle: Rechtshandbuch für Training, Beratung und Coaching