Trainer schließen sich häufig zusammen, um ihre Leistungen im Verbund oder mindestens aufeinander abgestimmt zu erbringen. Soll ein Zusammenschluss in verbindlicher Form vertraglich geregelt werden, so hält das Gesetz dafür bestimmte, vorgegebene Formen bereit, wie etwa die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) - oder den eingetragenen Verein (e.V.). Grundlage dieser Zusammenschlüsse ist jeweils ein Vertrag, der den gesetzlichen Vorgaben genügen muss.
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