Teamtrainings werden gerne mit Outdoor-Aktivitäten verknüpft, da Gruppen beim Bewältigen von Aufgaben in der Natur neue und wichtige Erfahrungen sammeln können. Segeltörns bieten sich hier als abwechslungsreiche Alternative zum 'Standard-Outdoorseminar' an: Auf engstem Raum müssen die Teilnehmer beweisen, dass sie in der Lage sind, gemeinsam schwierige Situationen zu meistern. Aber aufgepasst: Wer als Trainer seine Teilnehmer auf einen Segeltörn schickt, braucht hierfür einen besonderen Trainingsvertrag.
Oft bieten Bildungsanbieter Outdoor-Trainings oder Bildungsreisen an, die sie nicht selbst, sondern über einen Reiseveranstalter durchführen lassen. In solchen Fällen sollte der Bildungsanbieter mit seinen Kunden einen Vermittlungsvertrag abschließen. Denn so kann er sich gegen Ansprüche aus dem Reisevertrag, wie etwa bei Reisemängeln, absichern. Wie Sie einen Vertrag über die Vermittlung eines Outdoor-Trainings oder einer Reise gestalten, zeigt unsere Mustervorlage.
Unter Studienreisen versteht man eine - für den Kunden nicht uninteressante - Kombination von Weiterbildung und Urlaub. Zu fast jedem Weiterbildungsthema bietet der Markt heute die passende Studienreise an. Trainingsunternehmen, die ihre Angebote in Form von Studienreisen erweitern möchten, sollten sich jedoch zuvor über die rechtlichen Konsequenzen Gedanken machen. Denn sie sind dann nicht nur Weiterbildungsanbieter, sondern auch Reiseveranstalter.
Vom 'klassischen' Outdoor-Training im Freien bis hin zum Segeltörn zur Teambildung - mit unserem Mustervertragspaket für Outdoor-Trainingsverträge erhalten Sie nützliche Vorlagen zur Vertragsgestaltung für Trainingsmaßnahmen in der Natur.
Bei einem Outdoor-Trainingsvertrag kommt es nicht nur darauf an, die Vertragspflichten des Veranstalters, sondern insbesondere die der Teilnehmer festzuhalten: Je nach Art des Outdoor-Trainings sollte der Teilnehmer vertraglich versichern, über die erforderlichen Qualifikationen (z.B. körperliche Fitness) zu verfügen.
Bei einem Outdoor-Trainingsvertrag kommt es nicht nur darauf an, die Vertragspflichten des Veranstalters - wie der besonderen Haftung und speziell geschulten Trainern - zu sorgen. Hier sind insbesondere auch die Pflichten der Teilnehmer festzuhalten: Je nach Art des Outdoor-Trainings sollte der Teilnehmer vertraglich versichern, dass er gesund ist und der Gefahren bewusst ist.
Wir verwenden Cookies, um Ihre Zufriedenheit auf unserer Website zu steigern. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen finden Sie hier