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Studie belegt Erfolg privater Arbeitsvermittler trotz vereinzeltem Betrug

Wer bei der Jobsuche auf einen privaten Arbeitsvermittler baut, hat bessere Chancen als die Klienten der Bundesagentur für Arbeit (BA). Zu diesem Ergebnis kommt das BA-eigene Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in einer Studie, aus der Ende April erste Ergebnisse vorgestellt wurden. Untersucht wurde die Effizienz von privaten Arbeitsvermittlern anhand von 60.000 Vermittlungsgutscheinen, die von der BA im Frühjahr 2003 ausgegeben wurden. Das Ergebnis der Untersuchung: 'Die Bezieher eines Vermittlungsgutscheins erreichten eine höhere Beschäftigungsquote als die Kontrollgruppe', so Eberhard Wiedemann, Mitautor der Studie, gegenüber Training aktuell.

Warum die privat Vermittelten öfter in Lohn und Brot kamen als deren statistische Zwillinge mit BA-Beratung erklärt Wiedemann so: 'Die privaten Vermittler haben konsequent Nischen besetzt und gute Kontakte zu den Unternehmen aufgebaut.' Der Studienautor rechnet auch für die Zukunft damit, dass die Privaten die Nase vorn haben werden.

Getrübt wird das positive Fazit über private Arbeitsvermittler durch unseriöse Anbieter. Diese hatten für die Vermittlung von Jobs kassiert, obwohl die Arbeitsverhältnisse nie oder nur kurzzeitig Bestand hatten. Der Studie zufolge wurden in 20 Prozent der Fälle Provision beansprucht, obwohl der neue Arbeitsplatz nach Angaben der Befragten selbst gefunden wurde. In 14 Prozent der Fälle soll es zu anderen Unstimmigkeiten gekommen sein. 'Die Zahlen sind aber nur Anhaltspunkte und keine Belege für den tatsächlichen Umfang von Missbrauch von Vermittlungsgutscheinen', warnt Wiedemann vor einer falschen Interpretation der Zahlen. 'Zum einen waren Mehrfachnennungen möglich, zum anderen handelt es sich um eine Selbstauskunft der Befragten.' Die Berichterstattung einiger Medien, die bereits vom 'nachgewiesenen Hartz IV-Betrug' berichtet hatten, hält er für 'grotesk'.

Durch die neuen Regelungen, die Anfang 2005 in Kraft getreten sind, werde der Missbrauch ohnehin erschwert, so der IAB-Vetreter. Die Vermittler werden jetzt nämlich erst dann von der BA entlohnt, wenn das Arbeitsverhältnis seit mindestens sechs Wochen besteht. Zudem müssen die professionellen Jobsucher einen Gewerbeschein vorweisen. Damit soll die hohe Zahl der Einmal- und Gelegenheitsvermittler gesenkt werden.
Eine abschließende Kosten-Nutzen-Analyse des Job-Bons will das IAB noch nicht abgeben; es hat die Evaluierungsphase bis Ende 2006 verlängert.

Die ersten Ergebnisse der Studie stehen zum Download bereit unter http://doku.iab.de/kurzber/2005/kb0505.pdf. (com)

Training aktuell, Heft 06/05 vom 30.05.2005 (2551 Zeichen)

doku.iab.de/kurzber/2005/kb0505.pdf

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