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Stiftung Warentest findet bei Sprachschulen nur Mittelmaß

Wo lernt man eine Sprache am besten? Dieser Frage ist die Zeitschrift Stiftung Warentest in ihrem aktuellen Sonderheft 'Sprachen lernen' nachgegangen, das Ende November 2007 erschienen ist. 120 verdeckte Tester besuchten sowohl Kurse als auch Sprachreisen, nutzten Lernsoftware und Fernunterricht. Auf dem Prüfstand standen Angebote für die Sprachen Englisch und Spanisch.
'Die besten Kurse' titelt das Magazin - entdeckt haben die Tester jedoch nur Mittelmaß. Eindeutiges Indiz dafür: In allen Kategorien reichte ein 'befriedigend' schon zu einem Platz in der Spitzengruppe. Beispiel: Bei den überregionalen Anbietern eines Englischkurses liegt Berlitz vorn - mit einer lauen 2,9. Auf Platz zwei folgen Fokus (3,3), inlingua (3,5) und Stevens English Training (3,6).
Zu den schlechten Noten führten unter anderem die eingesetzten Lehrmedien. Die Tester monierten, dass die Trainer bei den Unterlagen nur selten variierten und kaum auf authentische Texte wie etwa Zeitungsartikel zurückgriffen. Mangelware waren darüber hinaus Übungen zum Hörverstehen, Leseübungen und das Schreiben frei formulierter Texte. Gut schnitt lediglich das Grammatiktraining ab.
Die eigenen Bedürfnisse eruieren und dann genaue Informationen einholen - das empfiehlt Stiftung Warentest den Lernwilligen. Generell einem Institut treu bleiben sollten die Kunden dabei nicht. Denn während beispielsweise Berlitz für Englisch-Lernende eine gute Wahl ist, sollten Spanisch-Fans laut Testergebnis lieber einen Bogen um die Sprachschule machen. Hier wurde die Qualität des Kurses mit 3,6 und damit mit einem 'ausreichend' bewertet. Testsieger bei den überregionalen Anbietern von Spanischsprachkursen wurde das Instituto Cervantes (2,8); auf Platz zwei folgt inlingua (3,2).
Bei allen getesteten Sprachschulen deckten die Tester Mängel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auf. Stiftung Warentest weist darauf hin, dass etwa Zahlungsverpflichtungen unzulässig sind, nach denen der Kunde seine Kursgebühren lange im Voraus zahlen muss. Vorauszahlungsverpflichtungen für einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten sind unwirksam, so die Tester. Wer einen Kurs mit einer Mindestlaufzeit von sechs Monaten bucht, darf von der Schule also nicht dazu verpflichtet werden, alle Kosten im Voraus zu zahlen.
Alle Testergebnisse stehen im Internet kostenpflichtig zum Download bereit; Special: Sprachen lernen. (com)

Training aktuell, Heft 12/07 vom 03.12.2007 (2407 Zeichen)

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